Welche Versicherungen für welche Schäden?
Für Schäden bei Überschwemmungen durch Hochwasser und Starkregen leistet eine Elementarschadenversicherung. Für Schäden am Gebäude kann sie als Ergänzung zur Gebäudeversicherung abgeschlossen werden; für Schäden am Hausrat als Ergänzung zu einer Hausratversicherung. Mit eingeschlossen werden sollte auch der Rückstau. Darunter fallen Schäden, die rückfließendes Wasser aus der Kanalisation am Gebäude anrichtet. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass alle baurechtlichen Vorschriften zur Vermeidung dieser Schäden eingehalten wurden.
Nach wie vor haben von den 3 Millionen Kunden, die bei der Versicherungskammer Bayern eine Gebäudeversicherung abgeschlossen haben, lediglich rund 100.000 auch einen Schutz vor Überschwemmungsschäden mit eingeschlossen. Das heißt, nur jedes 30. Haus ist gegen Überschwemmungen versichert! Und diese Zahl ist für Bayern repräsentativ – rund 85 Prozent aller Wohnhäuser in Bayern bei der Versicherungskammer Bayern versichert.
Wichtig für Autobesitzer: Auf jeden Fall eine Kfz-Teil- oder Vollkaskoversicherung mit an Bord haben. Sie ersetzt nicht nur Schäden, die direkt durch die Überschwemmung, den Sturm oder Hagel entstanden sind. Der Versicherungsschutz umfasst auch Beschädigungen durch umherfliegende Gegenstände wie Ziegel oder Äste.
Für Hagel- und Sturmschäden (ab Windstärke 8) an Gebäuden und Hausrat kommen die Gebäudesturm- und die Hausratversicherung auf. Gebäudeschäden, beispielsweise durch umgefallene Bäume und Masten, ersetzt die Wohngebäudesturmversicherung. Hat der Sturm Dächer abgedeckt, sind Folgeschäden wie durch eindringende Niederschläge ebenfalls versichert. Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung ersetzt die Hausratversicherung. Auch hier sind die Folgeschäden am Hausrat, beispielsweise nach einer Dachabdeckung, mitversichert.