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Versicherungskammer Bayern

Tipps zur reibungslosen Schadenregulierung

Versicherungskammer Bayern rät zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung

(lifePR) (München, )
Noch ist das Ausmaß des verheerenden Unwetters am Wochenende nicht abzusehen. Rettungskräfte und betroffene Einwohner befinden sich derzeit im Dauereinsatz, helfen und versuchen das Schlimmste abzuwenden. Die Höhe der entstandenen Schäden kann noch nicht annähernd beziffert werden. Die Versicherungskammer Bayern appelliert an ihre Kunden, nun schnell zu reagieren und die Schäden sofort zu melden. Hierfür ist die zentrale Schadenhotline unter 01805/123456 (14 Cent/Minute) geschaltet. Die Mitarbeiter des Schadenschnellservice sorgen für eine schnelle und reibungslose Regulierung. Um Folgeschäden zu vermeiden, sind notdürftige Reparaturen ratsam und erlaubt, bevor der Gutachter der Versicherung da war. Um aber auf Nummer sicher zu gehen, sollten vor der Reparatur Fotos vom Schaden gemacht werden.

Welche Versicherungen für welche Schäden?
Für Schäden bei Überschwemmungen durch Hochwasser und Starkregen leistet eine Elementarschadenversicherung. Für Schäden am Gebäude kann sie als Ergänzung zur Gebäudeversicherung abgeschlossen werden; für Schäden am Hausrat als Ergänzung zu einer Hausratversicherung. Mit eingeschlossen werden sollte auch der Rückstau. Darunter fallen Schäden, die rückfließendes Wasser aus der Kanalisation am Gebäude anrichtet. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass alle baurechtlichen Vorschriften zur Vermeidung dieser Schäden eingehalten wurden.

Nach wie vor haben von den 3 Millionen Kunden, die bei der Versicherungskammer Bayern eine Gebäudeversicherung abgeschlossen haben, lediglich rund 100.000 auch einen Schutz vor Überschwemmungsschäden mit eingeschlossen. Das heißt, nur jedes 30. Haus ist gegen Überschwemmungen versichert! Und diese Zahl ist für Bayern repräsentativ – rund 85 Prozent aller Wohnhäuser in Bayern bei der Versicherungskammer Bayern versichert.

Wichtig für Autobesitzer: Auf jeden Fall eine Kfz-Teil- oder Vollkaskoversicherung mit an Bord haben. Sie ersetzt nicht nur Schäden, die direkt durch die Überschwemmung, den Sturm oder Hagel entstanden sind. Der Versicherungsschutz umfasst auch Beschädigungen durch umherfliegende Gegenstände wie Ziegel oder Äste.
Für Hagel- und Sturmschäden (ab Windstärke 8) an Gebäuden und Hausrat kommen die Gebäudesturm- und die Hausratversicherung auf. Gebäudeschäden, beispielsweise durch umgefallene Bäume und Masten, ersetzt die Wohngebäudesturmversicherung. Hat der Sturm Dächer abgedeckt, sind Folgeschäden wie durch eindringende Niederschläge ebenfalls versichert. Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung ersetzt die Hausratversicherung. Auch hier sind die Folgeschäden am Hausrat, beispielsweise nach einer Dachabdeckung, mitversichert.
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