Lebensretter Rauchmelder Die Versicherungskammer Bayern empfiehlt VdS-zertifizierte Rauchmelder. Die Mindestleistungsmerkmale, die ein solcher Rauchmelder erfüllen muss, sind in der so genannten prEN 14604 festgelegt:
- Der Alarmton muss mindestens 85dB betragen.
- Die Warnmeldung bei Nachlassen der Batterieleistung muss mindestens 30 Tage sichergestellt sein.
- Ein Testknopf zur Funktionsüberprüfung des Melders ist Voraussetzung.
- Der Rauch sollte von allen Seiten gleich gut in die Rauchmesskammer eindringen können.
Tödlich ist bei einem Brand in nahezu allen Fällen nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits zehn Atemzüge hoch-giftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken. Die Rauchmelder warnen - noch bevor sich die lebensbedrohlichen Rauchgas-konzentrationen gebildet haben - rechtzeitig vor der Gefahr.