Aber ist eine konstante Versicherungssumme immer bedarfsgerecht?
Wer benötigt wirklich eine Todesfallleistung in Höhe von beispielsweise 200.000 € für die nächsten 30 Jahre – und danach von einem auf den anderen Tag nichts mehr? Häufig verringert sich der Versicherungsbedarf schon während der 30 Jahre nach und nach. Trotzdem beantragen die meisten Interessenten ihre RLV mit konstanter Versicherungssumme und zahlen dann für einen überdimensionierten Versicherungsschutz unnötig hohe Beiträge – auch wenn es sich bei der ausgewählten Versicherung um einen eigentlich preisgünstigen Anbieter handelt. Aber es gibt genügend Versicherer, die auch Tarife mit linear fallender, annuitätisch fallender oder sogar wahlfreier Versicherungssumme anbieten.
Eine zu kurze Versicherungsdauer kann fatale Folgen haben!
Bei der RLV steigt das Risiko eines Versicherungsfalls naturgemäß mit zunehmendem Alter der zu versicherten Person. Deshalb gilt hier: Je länger die vereinbarte Versicherungsdauer, desto höher die Versicherungsprämie. Antragsteller, die vorrangig auf den Beitrag achten, vereinbaren deshalb häufig eine zu kurze Versicherungsdauer. Obwohl die Tilgung ihres Immobiliendarlehens voraussichtlich 20 oder 30 Jahren dauern wird, vereinbaren sie den Versicherungsschutz mit 10 oder 15 Jahren viel zu kurz. Muss nach Ablauf der zu kurz vereinbarten RLV eine neue abgeschlossen werden, sind dann wieder Gesundheitsfragen zu beantworten. Bei inzwischen erlittenen Vorerkrankungen kann der Neuabschluss durch Risikozuschläge deutlich teurer oder auch unmöglich werden.
Warum sich der Fiskus über eine unpassende Vertragsgestaltung freut!
Immer mehr Paare leben auch ohne Trauschein zusammen. Für sie ist es wichtig, auf die richtige Vertragsgestaltung zu achten. Denn Leistungen aus Risikolebensversicherungen unterliegen grundsätzlich der Erbschaftssteuer, wenn sie aufgrund eines Bezugsrechts ausgezahlt werden. Und unverheirateter Paare haben mit 20.000 € nur einen sehr geringen Erbschaftssteuerfreibetrag. Deshalb sollten sich Paare ohne Trauschein – aber beispielsweise auch Geschwister und Freunde – immer so absichern, dass im Versicherungsfall die Auszahlung nicht auf Grund des Bezugsrechts an einen Dritten, sondern immer an den Versicherungsnehmer erfolgt. Dies wird beispielsweise auf http://www.risikolebensversicherung-sofort-vergleich.de/rlv-unverheiratete-paare.html erläutert.
Gute Beratung schützt vor Überraschungen.
Risikolebensversicherungen unterscheiden sich in den Versicherungsbedingungen eher geringfügig und gelten daher als relativ einfache Versicherungen. Viele Online-Portale – so auch wir auf unserer Website – bieten einen Online-Vergleich an. Das sollte aber keinen Antragsteller verleiten, beim Abschluss nur auf den Preis zu achten. Ein gutes Online-Portal bietet auch eine Online-Beratung an und das sollten Interessenten vor Vertragsabschluss auch nutzen.