Die beim Landgericht Essen seit April 2007 anhängigen Anfechtungsklagen richten sich gegen die Wahl von Dr. Alexander Schröder-Frerkes zum besonderen Vertreter der Gesellschaft gemäß § 147 AktG sowie gegen die Bestellung eines besonderen Vertreters generell.
Der Beschluss hat keinerlei Auswirkungen auf den Fortgang und die Erfolgswahrscheinlichkeit der bereits seit 2006 anhängigen Schadensersatzklagen gegen ehemalige Organmitglieder im Zusammenhang mit der Übernahme der TFG Technologie-Fonds II GmbH & Co. Beteiligungen KG im Jahr 2000. Der bisherige Rechtberater der Gesellschaft wird das Verfahren unverändert weiterführen.
Die Gesellschaft dankt Herrn Dr. Schröder-Frerkes für seine Unterstützung in diesem juristischen Verfahren.