Aufgrund der Geringfügigkeit der Offerte und da es in den Augen der Vereinsvertreter nicht als gezieltes Geschenk an Einzelpersonen gedacht war, hat der Verein nicht die Notwendigkeit gesehen, den Umstand tiefergehender zu prüfen.
Nun machte der VfB Stuttgart die Feststellung, dass man mit dem Vorsatz Gutes zu tun, zu vorschnell gehandelt hat und muss die Offerte Richtung Beamte, Amtsträger und im öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete leider wieder zurückziehen.
Das bedauern die Verantwortlichen des VfB Stuttgart sehr. Es soll aber betont werden, dass in keiner Weise beabsichtigt war, dem oben genannten Personenkreis gezielt Geschenke zukommen zu lassen. Das Angebot bleibt selbstverständlich für alle bestehen, die in den angesprochenen Berufsgruppen von diesen Regelungen nicht betroffen sind.