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Hundetötungen wieder illegal

VIER PFOTEN begrüßt Entscheidung des rumänischen Verfassungsgerichts

(lifePR) (Bukarest / Hamburg, )
Am Mittwoch hat das rumänische Verfassungsgericht eine Gesetzesänderung abgelehnt, die das massenhafte Töten heimatloser Hunde erlaubt. Die Gesetzesänderung Nr. 912 vom 22. November 2011 sah vor, dass Hunde nach nur drei Tagen im Tierheim euthanasiert werden dürfen. Gleichzeitig erschwerte die Gesetzesänderung die Adoption der Streuner. Acht von neun Richtern des Verfassungsgerichts sprachen sich gegen das neue Gesetz aus. Die international tätige Tierschutzorganisation VIER PFOTEN hatte gemeinsam mit zwei rumänischen Tierschutzorganisationen und Politikern verschiedener Parteien die Klage beim Verfassungsgericht eingereicht. VIER PFOTEN bezeichnet die Entscheidung als Lichtblick. Es sei mehr als unwahrscheinlich, dass Präsident Traian Basescu die Gesetzesänderung nun noch unterschreiben werde. Ende November hatte VIER PFOTEN bei einem Gespräch mit dem rumänischen Ehrenkonsul in Hamburg für die Rettung der Hunde plädiert und 25.000 Unterschriften gegen den Hundemord überreicht.

"Mit ihrer Entscheidung haben die Verfassungsrichter tausende Tiere vor einem grausamen Tod bewahrt", konstatiert Helmut Dungler, Stiftungspräsident und Gründer von VIER PFOTEN. Im nächsten Schritt wird der rumänische Senat die geplante Gesetzesänderung modifizieren müssen. Dann wird sie dem Parlament erneut zur Abstimmung vorgelegt.

VIER PFOTEN arbeitet bereits seit 1995 in Rumänien an der Verringerung der Hundepopulation. Dabei werden die streunenden Hunde eingefangen, kastriert und nach einem medizinischen Check wieder in ihr ursprüngliches Revier zurückgebracht. Dadurch besetzen sie dieses Gebiet weiterhin und senken damit auf Dauer die gesamte Population. Mehr als 150.000 Hunde wurden behandelt und in den entsprechenden Regionen konnte eine signifikante Senkung der Tierzahlen festgestellt werden.

Hintergrund-Informationen:

Der Gesetzesentwurf Nr. 912 sieht vor, das rumänische Gesetz Nr. 155/2007 zum Populationsmanagement heimatloser Tiere zu verändern. Das rumänische Parlament hatte am 22. November 2011 für das Gesetz gestimmt, und damit einen weltweiten Protest von Tierschützern hervorgerufen. Am 25. November 2011 hat VIER PFOTEN gemeinsam mit zwei rumänischen Tierschutzorganisationen und Politikern verschiedener Parteien die geplante Gesetzesänderung beim Verfassungsgericht in Frage gestellt. Am 11. Januar 2012 beschloss das Verfassungsgericht, dass zwei Artikel der Gesetzesänderung gegen die rumänische Verfassung verstoßen: Artikel 6, der erlaubt, jeden heimatlosen Hund euthanasieren zu lassen, wenn er nach drei Tagen nicht adoptiert wird, und Artikel 8, der die Adoptionsmodalitäten regelt. Nach diesem Artikel muss ein Bürger, der einen Hund adoptieren möchte, zuvor nachweisen, dass er genügend Geld und Platz zur Verfügung hat - wobei die Platzmenge nicht näher definiert ist. Außerdem wird eine Einverständniserklärung der Nachbarn benötigt. Diese Anforderungen sind jedoch nur bei der Adoption eines heimatlosen Tieres aus dem Tierheim nötig. Sie gelten nicht, wenn jemand einen Hund im Zoohandel kauft - verfassungswidrig, so die Richter.

VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz

VIER PFOTEN ist eine international tätige Tierschutzorganisation mit Hauptsitz in Wien. Seit 1988 setzt sich die Organisation mit gezielter Projektarbeit und langfristig angelegten Kampagnen für den Tierschutz ein. Grundlagen dafür sind fundierte Recherchen einschließlich wissenschaftlicher Expertise sowie intensives nationales und internationales Lobbying auf politischer und gesetzlicher Ebene. Nationale und internationale Hilfsprojekte sorgen für rasche und direkte Hilfe für Tiere in Not.

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