Angebunden im Wald, zurückgelassen auf Parkplätzen, oder einfach aus dem Auto geworfen: Sobald die Urlaubszeit naht, werden viele Hunde für ihre Besitzer plötzlich zum Ballast. Statt auf die Reise zu verzichten oder entsprechende Vorkehrungen zu treffen, wählen vermeintlich tierliebe Hundehalter den für sie einfachsten Weg: Sie überlassen ihren Vierbeiner einfach dem Schicksal. Ohne fremde Hilfe ist so ein Tier in den meisten Fällen verloren. Was also tun, wenn man einen ausgesetzten Hund findet?
„Sollten Sie den Verdacht hegen, ein ‚Urlaubsopfer’ vor sich zu haben, sehen Sie sich das Tier genau an“, rät Birgitt Thiesmann, Heimtierexpertin von VIER PFOTEN. „Wenn der Hund einen verunsicherten und orientierungslosen Eindruck macht, und er weder anhand eines Halsbandes mit Adresse oder einer Steuermarke identifiziert werden kann, kontaktieren Sie die nächste Polizeidienststelle oder das zuständige Tierheim. Nehmen Sie den Hund jedoch bitte nicht einfach mit. Aufgefundene Haustiere fallen nämlich unter das Fundrecht (§§ 965 – 984 BGB) und dürfen nicht behalten werden.“
Was jedoch, wenn der Hund schon eine Pfote in Ihr Herz gesetzt hat? Birgitt Thiesmann: „Auch wenn es schwer fällt, müssen Sie sich leider sechs Monate gedulden. Erst nach Ablauf dieser Frist dürfen Sie das Tier offiziell aufnehmen.“
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