Aber auch ohne die drohenden weiteren Verwässerungen, die auf der Tagesordnung des Bundesrats standen, hat das Anreizregulierungssystem den politischen Entscheidungsprozess nur als „Lightversion“ überstanden. Einige Beispiele sind:
- Mehrere Jahre länger als zunächst geplant – nämlich 10 Jahre - haben die Netzbetreiber Zeit, effizient zu werden.
- Der geforderte allgemeine Produktivitätsfortschritt für die Branche wurde weit unter internationale Vergleichswerte gedrückt.
- Die Marke für den notwendigen individuellen Produktivitätsfortschritt wird mit Netz und doppeltem Boden für die Netzbetreiber als günstigster Wert aus vier unterschiedlichen Vergleichssystemen ermittelt. Daraus darf sich jeder das beste Ergebnis heraussuchen.
Auch wenn die Bundesrats-Abstimmung eine klare Pleite des Systems - noch vor seinem Start - verhindern konnte, es bleiben Zweifel an seiner Wirksamkeit. „Wir werden sehr genau beobachten, ob die Anreizregulierung ihrem Anspruch auf Wettbewerb für die Branche annähernd gerecht werden kann. Die Netznutzer haben schon heute, fast 10 Jahre nach Beginn der Liberalisierung, ein Anrecht auf niedrigere Netzentgelte. Sollte das Entgeltsystem in seiner neuen Form dieses Ziel verfehlen, wird der Protest der Strom- und Gaskunden auch bis nach Brüssel dringen“, so Dr. Alfred Richmann, Geschäftsführer des VIK.