Bisher erfolgte eine Auskunft zu den genutzten Plattformen freiwillig. Nun kann zwar weiterhin "None" im Dropdown der Social Media-Plattformen gewählt werden, jedoch rät Alexander Langhans, Inhaber des Global Mobility Dienstleisters visumPOINT, davon ab. Gegebenenfalls werden Antragsteller beim Interviewtermin oder bei der Einreise auf ihre Angaben angesprochen. Der Visaexperte empfiehlt daher, wahrheitsgemäß zu antworten, um widersprüchliche Informationen, die zu einer Ablehnung des Antrages führen könnten, von vornherein auszuschließen. Antragsteller sollten aus dem selben Grund so gut es geht sicherstellen, dass alle öffentlich zugänglichen Informationen auf den angegebenen Plattformen mit den Angaben im Visumantrag übereinstimmen (z.b. aktueller Arbeitgeber). Ein Zugriff auf in den Profilen hinterlegte Informationen ist unter Umständen über Suchmaschinen auch nach Deaktivierung der jeweiligen Accounts möglich.
US-Visa: Angabe genutzter Social Media-Plattformen nun Pflicht
Bisher erfolgte eine Auskunft zu den genutzten Plattformen freiwillig. Nun kann zwar weiterhin "None" im Dropdown der Social Media-Plattformen gewählt werden, jedoch rät Alexander Langhans, Inhaber des Global Mobility Dienstleisters visumPOINT, davon ab. Gegebenenfalls werden Antragsteller beim Interviewtermin oder bei der Einreise auf ihre Angaben angesprochen. Der Visaexperte empfiehlt daher, wahrheitsgemäß zu antworten, um widersprüchliche Informationen, die zu einer Ablehnung des Antrages führen könnten, von vornherein auszuschließen. Antragsteller sollten aus dem selben Grund so gut es geht sicherstellen, dass alle öffentlich zugänglichen Informationen auf den angegebenen Plattformen mit den Angaben im Visumantrag übereinstimmen (z.b. aktueller Arbeitgeber). Ein Zugriff auf in den Profilen hinterlegte Informationen ist unter Umständen über Suchmaschinen auch nach Deaktivierung der jeweiligen Accounts möglich.