Strafverteidigungskosten sind als Werbungskosten absetzbar, wenn der strafrechtliche Vorwurf beruflich veranlasst ist (Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.10.2007, VI R 42/04).
Mobbing am Arbeitsplatz: Aufwendungen (Mitgliedsbeiträge, Fahrtkosten) für den Besuch einer Selbsthilfegruppe sind als Werbungskosten absetzbar (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 8.6.2006, 14 K 57/03).
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Beratung nur im Rahmen einer Mitgliedschaft erfolgen kann. Darüber hinaus dürfen wir nur dann im Rahmen einer Mitgliedschaft für Sie tätig werden, wenn Sie ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen haben, keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Gewerbebetrieb erzielen und die Einnahmen aus anderen Einkunftsarten insgesamt die Höhe von 13.000 € (im Falle einer Zusammenveranlagung von 26.000 €) nicht übersteigen.
Unsere Beratungsstelle betreut Sie kompetent in all Ihren Steuerfragen. Mit der fundierten Fachkenntnis unserer Experten, Engagement und langjähriger Beratungs- und Betreuungserfahrung. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine vertrauensvolle persönliche Beratung unserer Mitglieder. Lernen Sie unsere Beratungsstelle und ihr Leistungsspektrum hier näher kennen.
Treten Sie mit uns in Kontakt wir freuen uns auf Sie. Melden Sie sich jetzt an! Sie können sich bequem und kostenlos bei uns online anmelden. Nutzen Sie die Vorteile der Mitgliedschaft! Unsere Beratungsangebot gilt bundesweit. Bei Bedarf vereinbaren wir auch gerne einen Termin bei Ihnen zu Hause. Rufen Sie uns unverbindlich an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Null-Wartezeiten-Prinzip!
Bei uns gibt es keine Wartezeiten. Durch unser konsequentes Terminmanagement werden lästige Wartezeiten umgangen. Wir bemühen uns, Ihren Wunschtermin möglich zu machen.