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KBA greift im DPF-Streit ein

(lifePR) (Würzburg, )
Weil der Austausch der nicht ordnungsgemäß funktionierenden Dieselpartikelfilter nicht wie gewünscht vorangeht, schreibt das KBA nun die betroffenen Halter direkt an. Dies teilte der Präsident des KBA der Pressestelle des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) mit.

Weil der Austausch der nicht ordnungsgemäß funktionierenden Dieselpartikelfilter nicht wie gewünscht vorangeht, schreibt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nun die betroffenen Halter direkt an. Dies teilte der Präsident des KBA der Pressestelle des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) mit.

In dem Schreiben wird auch auf die von Kfz-Gewerbe und Autoteilehandel angebotene verbraucher- und umweltfreundliche Lösung hingewiesen. Das KBA empfiehlt, sehr rasch von der kostenfreien Austauschmöglichkeit Gebrauch zu machen, um auch künftig von den Steuervorteilen und von der Umweltplakette profitieren zu können. Sollte es derzeit noch keinen funktionierenden Ersatzfilter gibt, bekämen die Halter in ihrer Werkstatt einen Gutschein, den man einlösen könne, sobald ein geeigneter Filter lieferbar ist.

Steuervorteile in Gefahr

Das KBA unterstreicht seine Empfehlung mit dem Hinweis, dass die Beibehaltung der Steuerbegünstigung und die Zuteilung der Umweltplakette nur gerechtfertigt sind, wenn die Kulanzregelung zum Austausch der Filter auch in Anspruch genommen wird. Bei einer zu geringen Beteiligung an der Umtauschaktion behalte sich die Bundesregierung vor, die gewährten Steuervorteile sowie die Berechtigung zum Befahren von Umweltzonen für Fahrzeuge mit mangelhaften Filtern auf den Prüfstand zu stellen.

Der ZDK hat seine Mitgliedsbetriebe in diesem Zusammenhang nochmals darauf hingewiesen, dass der Kunden einen rechtlichen Anspruch auf für ihn kostenlosen Austausch hat, "unabhängig davon, ob die Werkstatt ein Verschulden trifft". Die Werkstatt kann bei ihrem Lieferanten Rückgriff nehmen. Zur Erleichterung des Abwicklungsprocederes zwischen Werkstatt und Ersatzteilhändler hat der Verband eine Kostenübernahmeerklärung (analog der seit vielen Jahren bekannten Reparaturkostenübernahmeerklärung) erarbeitet. Der Gesamtverband Autoteilehandel (GVA) wurde diesbezüglich informiert.
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