Hier setzt die "minijobrente" an: Statt in Geld, bringen die Minijobber für ihre betriebliche Altersversorgung Arbeitszeit auf. Der Arbeitgeber entlohnt diese Arbeit über die Beitragszahlung in eine Direktversicherung der Volksfürsorge. Bei einer angenommenen wöchentlichen Mehrarbeit von zwei bis drei Stunden ist mit einem monatlichen Versicherungsbeitrag von 80 bis 120 Euro zu rechnen. Je nach persönlichen Voraussetzungen entsteht so ein durchaus nennenswerter Anspruch auf eine monatliche Betriebs-Rente.
Diese Altersversorgung ist pfändungs- und Hartz IV-sicher. Auch der Status als geringfügig Beschäftigter bleibt erhalten. Und für den Arbeitgeber hat die minijobrente ebenfalls nur Vorteile: So sind die Beiträge Betriebsausgaben sowie steuer- und sozialversicherungsfrei.
Voraussetzung für den Zugang zu dieser Versorgung ist, dass das Arbeitver-hältnis unbefristet und auf Dauer angelegt ist. Auch dürfen durch die Mehrarbeit tarifvertragliche oder Mindestlohn-Vorgaben nicht beeinträchtigt werden. Beim Arbeitgeberwechsel in einen anderen 400 €-Job oder in Vollbeschäftigung werden die erworbenen Rentenanwartschaften mitgenommen.
Eine weitere Vorsorgemöglichkeit für Minijobber bietet die Riester-Rente. Da auch 400 €-Kräfte Sozialversicherungsbeiträge abführen können (19,60 € mo-natlich), besteht auch in diesen Fällen die Möglichkeit, zulagengeförderte Vor-sorge zu treffen.
Der Verein "minijobrente e.V." mit Sitz in Würzburg hat dieses Vorsorgekonzept für geringfügig Beschäftigte entwickelt und organisiert, die Volksfürsorge ist Risikoträger.