Gebäude- und Hausratversicherung
Vollgelaufene Keller, überschwemmte Wohnräume, beschädigte Möbel – immer häufiger entstehen Schäden durch Starkregen, Gewitter oder Überflutungen. Die Folgen von Extremwetterereignissen sorgen auch bei vielen Hausbesitzern für heftigen Ärger.
Sturmschäden, Hagelschäden und Schäden nach einem Blitzschlag sind über die Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung abgesichert. Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude selbst ab, während die Hausratversicherung Schäden an den beweglichen Gegenständen innerhalb des Gebäudes abdeckt. Sind Elementarschäden nicht versichert, umfasst die Wohngebäude- und Hausratversicherung nur Leitungswasserschäden.
Welche Schäden deckt eine Elementarschadenversicherung ab, welche nicht?
Die Elementarschadenversicherung erweitert diesen Schutz um spezifische Naturgefahren, die in den Standardverträgen oft nicht enthalten sind. Dies gilt für Schäden durch Starkregen, Überschwemmung oder auch Rückstau. Die Elementarschadenversicherung gibt es in Kombination mit einer Gebäude- und Hausratversicherung oder als Erweiterung dieser Verträge.
Bei Starkregen gehen in kurzer Zeit ungewöhnlich große Mengen an Wasser nieder. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) spricht Warnungen aus, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden, nämlich Regenmengen von 15 bis 25 Liter pro Quadratmeter (l/m²) in einer Stunde oder 20 bis 35 l/m² in sechs Stunden.
Eine Überschwemmung liegt vor, wenn ein Gewässer über das Ufer tritt oder wenn das Grundstück durch Regen überschwemmt wird. Gelangt dabei Grundwasser an die Oberfläche und dann ins Haus, besteht auch dafür Versicherungsschutz. Nicht versichert sind Schäden durch Grundwasser, wenn es nicht an die Oberfläche vordringt. In der Praxis besteht hier häufig das Problem der Beweisführung, in welcher Weise ein Schaden durch Grundwasser verursacht wurde.
Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus Ableitungsrohren des Gebäudes durch Regen oder Überschwemmung in das Haus gelangt. Aber Achtung: Nicht versichert sind Schäden durch Rückstau, wenn keine funktionstüchtige Rückstausicherung vorhanden war!
Nach Eintritt des Schadensfalls
Der Schaden muss dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden. Verzögerungen können zu Problemen bei der Schadensregulierung führen. Wichtig ist außerdem, den Schaden ausführlich zu dokumentieren. Dazu gehören:
- Fotos und Videos des Schadens
- Liste der beschädigten Gegenstände und deren Wert
- Kostenvoranschläge für Reparaturen und Wiederbeschaffung
Probleme bei der Schadensregulierung
Wenn der Schaden versichert ist, übernimmt die Versicherung die Kosten für Reparaturen, Wiederaufbau oder Ersatz beschädigter Gegenstände und Gebäude. Die genauen Leistungen hängen vom individuellen Vertrag ab und sollten sorgfältig geprüft werden.
Es gibt jedoch zahlreiche Sachverhalte, die zu Komplikationen bei der Abwicklung eines Elementarschadens führen können. So müssen Versicherungsnehmer beispielsweise in überflutungsgefährdeten Räumen Rückschlagklappen anbringen und dafür sorgen, dass sie funktionieren. Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung müssen die Abflussleitungen auf dem Grundstück freigehalten werden. Und wurde die Hausratversicherung mit der Elementarschadenversicherung kombiniert, müssen Sachen im Kellerbereich zumeist mindestens 12 cm über dem Fußboden gelagert werden.
Wird eine dieser Pflichten verletzt, zahlt der Versicherer unter Umständen nicht oder nur teilweise. Häufig bestehen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer unterschiedliche Auffassungen über den Umfang des Versicherungsschutzes und die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten. In diesen Fällen ist es ratsam, einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzuziehen.