2,5 Millionen betroffene Autokäufer
In Deutschland sind rund 2,5 Millionen VW-, Audi-, Skoda- und Seat-Fahrzeuge vom Abgasskandal betroffen. In erster Linie geht es um bestimmte von Dieselmotoren angetriebene Modelle mit 1.2, 1.6 und 2.0 Litern Hubraum. Bei den betroffenen Fahrzeugen sorgt die Motorsteuerung dafür, dass der Motor auf Prüfständen weniger Schadstoffe und vor allem Stickoxid ausstößt. Im echten Fahrbetrieb ist der Motor dagegen auf Effizienz und Leistung getrimmt und stößt mehr Schadstoffe aus.
Chancen auf Rücktritt vom Vertrag und für Neulieferung
In den letzten Wochen lief es gut für Verbraucher. Die Gerichte verkündeten zahlreiche Urteile zugunsten von Skandalauto-Besitzern. Zahlreiche Landgerichte verurteilten die Unternehmen des VW-Konzerns dazu, den Kaufpreis zu erstatten, nachdem Käufer von Skandalautos vom Kaufvertrag zurückgetreten waren. Vom zu erstattenden Kaufpreis wurde regelmäßig eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer abgezogen. Viele Kläger haben Verfahren auf Neulieferung eines PKW gewonnen, ohne eine Nutzungsentschädigung bezahlen zu müssen. Andere erhalten einen Minderungsbetrag. Einige Urteile sind inzwischen rechtskräftig. Endgültige Klarheit über die Rechtslage wird aber erst der Bundesgerichtshof schaffen.
Kooperation mit Marktführer
Unsere Kanzlei vertritt seit 2015 geschädigte Autokäufer. Um unseren Mandanten eine noch höhere Bearbeitungsqualität bieten zu können, kooperieren wir künftig mit der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr. Die Kanzlei ist nach eigenen Angaben Marktführer im VW Abgasskandal: mit über 35.000 Geschädigten und mehr als 3.400 laufenden Klageverfahren vertritt sie die meisten Betroffenen in Deutschland.
Die Anwälte unserer Kanzlei mit Niederlassungen in Stuttgart und Hamburg vertreten seit vielen Jahren konsequent die Rechte von geschädigten Verbrauchern. Insbesondere im Bank- und Kapitalanlagerecht haben wir in den vergangenen zehn Jahren eine Vielzahl von Massenschadensfällen mit mehreren Tausend Geschädigten erfolgreich bearbeitet. Sofern erforderlich kooperiert die Kanzlei mit kompetenten Sachverständigen und erfahrenen Partnerkanzleien. Zur effizienten Bearbeitung insbesondere der Massenschadensfälle nutzen wir modernste Informationstechnologie.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Wolf von Buttlar, Rechtsanwältin Christina Oberdorfer