Die GmbH (& Co.KG) zählt immer noch zu den populärsten Gesellschaftsformen. Da liegt es nahe, die Vorteile dieser Gesellschaftsform dadurch zu nutzen, dass der eigene Betrieb, Teilbetrieb oder Gesellschaftsanteil in eine GmbH (& Co.KG) eingebracht wird. Denn die Rechtsform der GmbH (& Co.KG) führt zu einer Haftungsbegrenzung und wird häufig als Instrument zur Vorbereitung der Unternehmensnachfolge genutzt. Und all das soll möglichst ohne die Pflicht erfolgen, Steuern dafür zahlen zu müssen, also steuerneutral im Weg der Buchwertübertragung.
Dies erfordert nicht nur eine Auseinandersetzung mit dem konkreten Einbringungsobjekt. Vielmehr entstehen neue Gesellschaftsanteile an der übernehmenden GmbH. Diese gewährt im Gegenzug die neuen Gesellschaftsanteile, sei es durch Gründung oder durch Kapitalerhöhung. In diesem Zusammenhang bedarf es auch der Bewertung des Betriebsvermögens und deren Folge für die Besteuerung der übernehmenden GmbH (& Co.KG.). Dabei besteht ein Wahlrecht bei der übernehmenden GmbH: Sie kann einen Antrag auf Buch- bzw. Zwischenwertansatz stellen. Bei letzterem erfolgt die Umwandlung zum Teil allerdings nicht steuerneutral.
Zahlreiche Fragen allein schon im Steuerrecht schließen sich an: Wie ist mit dem Geschäfts- bzw. Firmenwert zu verfahren? Wie mit Abschreibungen? Welche Bilanzen müssen wie aufgestellt werden? Wie und in welchem Umfang hat der Einbringende einen Einbringungsgewinn zu versteuern? Welche Freibeträge kann er dabei beanspruchen? Was geschieht bei Weiterveräußerung des (Teil-)Betriebs bzw. Gesellschaftsanteils? Nicht zuletzt: Was kostet das Ganze?
Alle diese Fragen beantwortet die gerade erschienene Neuauflage des Fachbuchs: Die Umwandlung in die GmbH (& Co. KG.). Der Titel ist im Buchhandel oder beim VSRW-Verlag direkt erhältlich. (Weitere Infos unter www.vsrw.de)