Ein Lösungsweg für die Eltern bzw. den Elternteil kann darin bestehen, den von Sozialleistungen abhängigen Nachkommen als Vorerben einzusetzen und zugleich die nicht behinderten bzw. bedürftigen Nachkommen als Nacherben zu bestimmen. Zudem wird für den behinderten Vorerben Dauertestamentsvollstreckung auf Lebzeiten angeordnet. Mit dieser Gestaltung wird bezweckt, dass das elterliche Vermögen nicht in den Nachlass des behinderten Kindes fällt, sodass der Sozialträger erbrachte Aufwendungen von diesem nicht zurückfordern kann. Was die Rechtsprechung zu diesem Vorgehen sagt und welche weiteren Regelungen sinnvoll sind, erläutert Rechtsanwalt Hans-Helmut Fensterer in seinem Buch "Das Testament zugunsten behinderter und bedürftiger Personen", erschienen im VSRW-Verlag, Bonn. Das Buch (März 2008) mit ausführlichen Musterformulierungen kann für 19,80 Euro unter www.vsrw.de oder Tel. 0228 95124-0 angefordert werden.
Testamente zugunsten behinderter und bedürftiger Menschen
Ein Lösungsweg für die Eltern bzw. den Elternteil kann darin bestehen, den von Sozialleistungen abhängigen Nachkommen als Vorerben einzusetzen und zugleich die nicht behinderten bzw. bedürftigen Nachkommen als Nacherben zu bestimmen. Zudem wird für den behinderten Vorerben Dauertestamentsvollstreckung auf Lebzeiten angeordnet. Mit dieser Gestaltung wird bezweckt, dass das elterliche Vermögen nicht in den Nachlass des behinderten Kindes fällt, sodass der Sozialträger erbrachte Aufwendungen von diesem nicht zurückfordern kann. Was die Rechtsprechung zu diesem Vorgehen sagt und welche weiteren Regelungen sinnvoll sind, erläutert Rechtsanwalt Hans-Helmut Fensterer in seinem Buch "Das Testament zugunsten behinderter und bedürftiger Personen", erschienen im VSRW-Verlag, Bonn. Das Buch (März 2008) mit ausführlichen Musterformulierungen kann für 19,80 Euro unter www.vsrw.de oder Tel. 0228 95124-0 angefordert werden.