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Testamente zugunsten behinderter und bedürftiger Menschen

(lifePR) (Bonn, )
Nach Angaben des statistischen Bundesamts leben in Deutschland rund 8,5 Millionen mit einer amtlich anerkannten Behinderung. Knapp sieben Millionen von ihnen gelten als schwerbehindert. Hinzu kommt eine hohe Anzahl sozial bedürftiger Menschen. Eltern mit einem behinderten oder sozial bedürftigen Kind, ist es in der Regel ein besonderes Anliegen, dafür zu sorgen, dass die finanzielle Lebensgrundlage ihres Sprösslings auch dann gesichert ist, wenn sie einmal "nicht mehr sind". Rechtzeitige Überlegungen zur Vermögensübertragung im Erbfall sowie die richtige Gestaltung des Testaments spielen hierbei eine besonders große Rolle. Gefahren lauern insbesondere in Form von Regressansprüchen seitens der öffentlichen Hand. Denn der Staat hat grundsätzlich ein Interesse daran, die dem Betroffenen aufgrund seiner Behinderung oder Bedürftigkeit zugewendeten Sozialleistungen zurückzufordern, sobald der Betroffene - bedingt durch die Erbschaft - hierfür über ausreichende liquide Mittel verfügt. Der Erblasser will hingegen naturgemäß, dass das Erbe ungeschmälert dem Betroffenen zugute kommt.

Ein Lösungsweg für die Eltern bzw. den Elternteil kann darin bestehen, den von Sozialleistungen abhängigen Nachkommen als Vorerben einzusetzen und zugleich die nicht behinderten bzw. bedürftigen Nachkommen als Nacherben zu bestimmen. Zudem wird für den behinderten Vorerben Dauertestamentsvollstreckung auf Lebzeiten angeordnet. Mit dieser Gestaltung wird bezweckt, dass das elterliche Vermögen nicht in den Nachlass des behinderten Kindes fällt, sodass der Sozialträger erbrachte Aufwendungen von diesem nicht zurückfordern kann. Was die Rechtsprechung zu diesem Vorgehen sagt und welche weiteren Regelungen sinnvoll sind, erläutert Rechtsanwalt Hans-Helmut Fensterer in seinem Buch "Das Testament zugunsten behinderter und bedürftiger Personen", erschienen im VSRW-Verlag, Bonn. Das Buch (März 2008) mit ausführlichen Musterformulierungen kann für 19,80 Euro unter www.vsrw.de oder Tel. 0228 95124-0 angefordert werden.

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