Nicht nur Schadstoffe, auch die Wassertemperatur beeinflusst die Wasserqualität. Je wärmer das Wasser, desto weniger Sauerstoff kann darin gelöst werden. Die künstliche Erwärmung der Elbe durch Kraftwerke hat besonders in den abflussarmen Sommermonaten bedrohliche Ausmaße angenommen. Mit dem neuen Wärmelastplan berücksichtigen die drei Länder aktuelle Kraftwerksplanungen an der Tideelbe im Bereich Hamburg (Moorburg), Niedersachsen (Stade) und Schleswig-Holstein (Brunsbüttel), mit denen zusätzliche Kühlwasserentnahmen und –einleitungen verbunden sein werden. Er soll potenziellen Kraftwerksbetreibern und den Genehmigungsbehörden als Planungs- und Beurteilungsgrundlage zur Verfügung gestellt werden. Potenzielle Kraftwerksbetreiber müssen dann im Wärmelastplan nachweisen, dass sie die zulässigen Temperaturen nicht überschreiten. Die zulässigen Temperaturerhöhungen werden sich an ökologischen Gesichtspunkten, insbesondere der Sauerstoffsituation im Gewässer orientieren. Von den Kraftwerken muss eine Aufwärmspanne von maximal 3 Grad und eine zulässige Höchsttemperatur von 28 °C am Rande der Durchmischungszone in der Elbe eingehalten werden. Weitere Vorgaben sind, dass der für das Überleben der Fische erforderliche Mindestsauerstoffgehalt von 3 Milligramm Sauerstoff pro Liter Wasser auch kurzfristig nicht unterschritten werden darf und dauerhaft mehr als 6 Milligramm im Wasser vorhanden sind.
Ausgangspunkt für den neuen Wärmelastplan bilden ein digitales Geländemodell der Tideelbe und eine Computersimulation von bestimmten Wärmebelastungen unter Berücksichtigung bestehender Einleitungen. Damit können auch die sich überlagernden Belastungen mehrerer Wärmeeinleiter an der Tideelbe vorausberechnet und Überschreitungen der Höchstwerte festgestellt werden. Diese Erkenntnisse können dann bei der Planung und Genehmigung von Kraftwerken berücksichtigt werden. Sollte die beantragte Fahrrinnenanpassung der Tideelbe positiv beschieden werden, können auch die dann vorherrschenden Verhältnisse mit dem neuen Modell simuliert und bei der Wärmelastsituation berücksichtigt werden.
Mit dem gemeinsamen Wärmelastplan haben die Länder auch die Anforderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie an die Bewirtschaftung von Gewässern im Auge. Die Richtlinie verbietet eine signifikante Verschlechterung der aktuellen Gewässersituation und fordert von den Mitgliedstaaten, dass sie möglichst gute Bedingungen für Menschen, Tiere und Pflanzen in den Gewässern schaffen. Flüsse kennen keine Landesgrenzen. Daher sind Belastungen nur durch eine länderübergreifende Zusammenarbeit beim Gewässerschutz zu vermeiden.
Weitere Informationen zur Gütesituation der Tideelbe können auf der Internetseite der Wassergütestelle Elbe (http://www.argeelbe.de) heruntergeladen werden.