Leider bestehen unter Berücksichtigung aller konstruktiven und baulichen Randbedingungen keine alternativen Handlungsoptionen, wie beispielsweise das Verwenden von Bohrpfählen. Auch der inhomogene Baugrundverlauf hin zur Pegnitz macht die Rammpfahlgründung zum einzigen Mittel.
Das eingesetzte Rammgerät und das Rammverfahren entsprechen dem Stand der Technik. Am Rammgerätekopf ist zusätzlich eine Schallschutzhaube angebracht, die den Geräuschpegel senkt.
Ein weiterer Vorteil des „Rammens“ im Vergleich zum „Bohren“ ist eine deutlich kürzere Bauzeit. Das Ramm-Ende für den ersten Bauabschnitt ist für die Kalenderwoche 21 geplant. Der zweite Bauabschnitt beginnt nach Abschluss der archäologischen Grabungen. Nach derzeitigem Stand ist mit einem Beginn der abschließenden dreiwöchigen Bauphase Mitte August zu rechnen.
Die Erschütterungen werden seit Rammbeginn überwacht und liegen durchgängig im zulässigen Bereich. Die eingerichteten Messtellen für Schwingungsfrequenzen sind deutlich unter den Grenzwerten eingestellt und melden bis heute keine erhöhten Werte. Die Bau-Maßnahme liegt damit im rechtlich zulässigen Rahmen, alle Genehmigungsauflagen werden eingehalten.
Um die Rammzeiten nicht unnötig zu verlängern, laufen die Arbeiten von Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 17.30 Uhr, im Einzelfall auch bis 18 Uhr. Im Gegenzug enden sie donnerstags um 15 Uhr. Aktuelle Informationen unter www.wbg.nuernberg.de.