Der Tiergarten Nürnberg hatte der WDCS lediglich selektive Informationen zukommen lassen und verweigerte die vollständige Akteneinsicht. Der Antrag der WDCS wurde zunächst von der Stadt Nürnberg abgelehnt. Gegen diesen Bescheid wurde Klage seitens der WDCS erhoben. Die WDCS legte einen klaren Zusammenhang dar, dass auf Grund der in Europa sowie im Tiergarten Nürnberg nicht nachhaltigen Zucht von Delfinen in Gefangenschaft eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass in Zukunft neue Tiere eingeführt werden. Auch habe die Tätigkeit des Tiergartens direkten Umweltbezug, wodurch die Regelungen des UIGs anwendbar sind.
Das Bayrische Verwaltungsgericht Ansbach gab der Klage statt. Die Urteilsbegründung wird in den kommenden Tagen folgen.
"Mit dem Entscheid wurde ein immens wichtiger Schritt getan, um Daten zur Delfinhaltung transparent zugänglich und wissenschaftlich unabhängig verwertbar zu machen. Wir hoffen nun auf Kooperation seitens des Tiergartens. Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf diese Informationen" sagt Dr. Karsten Brensing, Meeresbiologe bei der WDCS.
Rechtsanwältin Inga Berg, Mannheim, Verfahrensbevollmächtigte der WDCS sagt zum Urteilsspruch: "Das Urteil ist eine wichtige Grundsatzentscheidung bezüglich der Anwendung des Umweltinformationsgesetzes und dem kausalen Zusammenhang zwischen der Haltung von gefährdeten und strikt geschütz