"Die Annahme der beiden Aktionspläne war längst überfällig und ist vielleicht die letzte Chance, die regionale Ausrottung des Schweinswals zu verhindern", sagt Mark Simmonds, Biologe bei der internationalen Wal- und Delfinschutzorganisation WDCS. "Die wirkliche Herausforderung ist aber die dringende Umsetzung und der Vollzug konkreter Schutzmaßnahmen, was vor allem ein Umdenken in der Fischereipolitik bedeutet. Hier dürfen die Staaten keine Zeit verlieren", fügt Simmonds hinzu.
Ein weiterer wichtiger Punkt waren die Pläne großflächiger Windparks in der Nordsee und ihr möglicherweise negativer Einfluss auf marine Säugetiere. Dabei werden besonders die Bauphase und die damit verbundenen Rammungen der Fundamente kritisch betrachtet. Die Mitgliedsstaaten einigten sich auf einen Antrag Belgiens, der die Anwendung des Vorsorgeprinzips beim Bau der Windkraftanlagen, Maßnahmen zur Reduktion der Lärmbelastung und eine sorgfältige Auswahl der Gebiete vorschreibt.
Der Interessenskonflikt zwischen Industrie und Artenschutz, insbesondere über Fischereiaktivitäten, Erschließung von Öl- und Gasvorkommen und militärische Aktivitäten, erhält mit der Vision der Nordsee als riesiger Windpark mit tausenden Windkraftanlagen eine neue Dimension.
"Industrien müssen die Ziele des Umwelt- und Artenschutzes als leitendes Grundprinzip bei der Entwicklung ihrer Zukunftskonzepte begreifen. Die Situation von Walen und Delfinen, die auch als Indikatoren für den Zustand des marinen Lebensraumes fungieren, erlaubt keine Fortsetzung der Ignoranz, will man deren Ausrottung verhindern", fordert Nicolas Entrup, Sprecher der WDCS in Deutschland.
Nicht einigen konnten sich die Vertragsstaaten über die von Walschützern geforderte Ausweitung der Kompetenz von ASCOBANS auf alle Walarten des Abkommensgebietes. Ungeklärt blieb auch die Frage der Reduktion des Unterwasserlärms durch militärische und seismische Aktivitäten.
ASCOBANS wurde 1991 unter Schirmherrschaft der "Bonner Konvention" (Abkommen zur Erhaltung der wandernden Tierarten/CMS) beschlossen und trat 1994 in Kraft. Ziel des Abkommens ist eine enge Kooperation der Länder, um Kleinwale - Delfine, Schweinswale aber auch Schnabelwale - in diesen Gebieten zu schützen.
Vertragsstaaten von ASCOBANS sind: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Litauen, Niederlande, Polen, Schweden.