Doch welche Anforderungen müssen beheizte und klimatisierte Neubauten seit 2024 erfüllen? Dürfen Gasheizungen weiterhin eingebaut werden? Und welche Übergangsfristen gelten für bestehende Heizungen oder Heizungen, die defekt sind? Diese Fragen und mehr werden im Folgenden beantwortet.
GEG 2024: Das Wichtigste in Kürze
Das Gebäude-Energie-Gesetz umfasst zahlreiche Vorschriften und Regelungen. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Weitere Informationen zum GEG finden sich am Ende dieses Beitrags in den FAQs.
- 65-Prozent-Regel: Seit dem 1. Januar 2024 dürfen in Neubaugebieten nur noch Heizungssysteme installiert werden, die mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
- Weiterbetrieb von bestehenden Heizungen: Vorhandene Heizungsanlagen dürfen weiterhin betrieben und repariert werden. Falls Gas- oder Ölheizungen nicht mehr repariert werden können, gelten mehrjährige Übergangsfristen für den Austausch.
- Sonderfall Baulücken: Für Baulücken und spezifische Standortüberlegungen gibt es längere Übergangsfristen, um eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidungen auf die örtliche Wärmeplanung zu ermöglichen.
- Sonderfall Großstadt: In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern ist der Einbau von Heizungen, die mindestens zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen, nach dem 30. Juni 2026 verbindlich. Für Städte mit weniger als 100.000 Einwohnern gilt diese Regelung nach dem 30. Juni 2028.
- Ausnahmeregelungen für Gas- und Ölheizungen: Neue Gas- und Ölheizungen können auch nach dem 1. Januar 2024 eingebaut werden, wenn sie bestimmten Vorgaben entsprechen. Dazu gehören unter anderem Hybridlösungen in Kombination mit Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen.
- Härtefallregelungen: Für einkommensschwache und ältere Menschen gelten Ausnahmeregelungen, die eine Befreiung von der Pflicht zum erneuerbaren Heizen ermöglichen.
- Technologieoffene Regelungen: Um die Anforderungen des Gebäude-Energie-Gesetzes zu erfüllen, stehen verschiedene Optionen zur Verfügung – von der Wärmepumpe bis zur Hybridheizung. Weitere Details finden sich in den FAQs am Ende des Beitrags.
Seit mehr als 60 Jahren baut der Fertighaushersteller WeberHaus Häuser, die sich durch Qualität, Nachhaltigkeit und hohe Energieeffizienz auszeichnen. Insofern überrascht es wenig, dass das Familienunternehmen die zentralen Vorgaben des Gebäude-Energie-Gesetztes in puncto klimafreundliche Heiztechnik und Wärmedämmung mehr als erfüllt. Bestes Beispiel: Das Innovationskonzept Home4Future, das bei WeberHaus optinal erhältlich ist und dank seiner durchdachten Komponenten die Voraussetzung für herausragende Energieeffizienz und dauerhaft niedrige Energiekosten schafft.
Das Innovationspaket bietet von der hochdämmenden Gebäudehülle ÖvoNatur Therm über die innovative Frischluft-Wärmetechnik mit Wärmerückgewinnung bis zur Photovoltaik-Anlage mit Batteriespeicher alle Komponenten, die es für eine erfolgreiche Wärmewende benötigt.
FAQs zum Gebäude-Energie-Gesetz
Was ist das Gebäude-Energie-Gesetz?
Das neue Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) ist ein wichtiger Baustein, um die Wärmewende in Deutschland schneller voranzutreiben. Ziel ist es, bis 2045 Klimaneutralität im Gebäudesektor zu erreichen. Im novellierten GEG sind drei gesetzliche Vorgaben zusammengefasst: das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Die wichtigste Vorschrift lautet: Eine nach dem 1. Januar 2024 neu eingebaute Heizung soll möglichst zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Zwei Bereiche sind dabei besonders wichtig: die Heizungs- und Klimatechnik, die konsequent auf erneuerbare Energien ausgerichtet ist. Und eine effiziente Wärmedämmung, die einen möglichst sparsamen Einsatz von Energie erlaubt.
Was gilt für Neubauten?
Bei Neubauten, die ab 2024 geplant und errichtet werden, gibt das Gebäude-Energie-Gesetz bestimmte Anteile an regenerativen Energien vor, die das Gebäude zum Heizen oder auch Kühlen verwenden muss. Orientierung geben dabei sogenannte „Niedrigstenergiegebäude“, die sich dadurch auszeichnen, dass sie eine sehr hohe Energieeffizienz aufweisen.
Welche Heizungen sind ab 2024 noch erlaubt?
Auch wenn in der Presse immer nur von Wärmepumpen die Rede ist – es gibt noch weitere Möglichkeiten, klimafreundlich zu heizen. Von der Biomasseheizung über die Stromdirektheizung bis zum Einbau einer Gasheizung, die auf Wasserstoff umrüstbar ist. Ebenfalls möglich sind der Einbau einer Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt, der Einbau einer Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizung sowie der Anschluss an ein Fern- oder Gebäudewärmenetz. Entscheidend ist nur, dass die jeweilige Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird.
Welche Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung?
Wer ein Haus besitzt oder bauen möchte, will wissen, mit welchen Kosten für Energie in den nächsten Jahrzehnten zu rechnen ist, welche Energieträger und welche Versorgung lokal in Zukunft zur Verfügung stehen und ob ein Anschluss an ein Fernwärmenetz möglich ist? Die Antworten auf diese Fragen liefert die kommunale Wärmeplanung. Um die Planungs- und Investitionssicherheit zu erhöhen, erfahren Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zukünftig vor Ort, wie sie am besten heizen sollten. So fällt es Bauherren und Hausbesitzern leichter, sich für eine geeignete Heizungsoption zu entscheiden.
Welche Förderungen gibt es vom Staat?
Wer seine Heizung tauschen möchte und dabei auf 65 Prozent erneuerbare Energie umsteigt, soll eine staatliche Förderung erhalten. Wie hoch diese Förderung ausfällt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Eine Übersicht der aktuell geltenden Förderrichtlinien für einen Heizungstausch finden Sie auf den Internetseiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Darüber hinaus bleiben die bestehenden Förderungen zu energetischen Sanierungsmaßnahmen sowie Komplettsanierungen zum Effizienzhaus erhalten.