Die TK erstattet die Arzneimittel zu 100 Prozent, die HEK zu 70 Prozent. Jeder Versicherte kann sich so pro Jahr Arzneimittel, z. B. von Weleda, im Wert von bis zu 100 € erstatten lassen. Dazu lässt der Patient sich vom Arzt ein Privatrezept ausstellen und reicht dieses zusammen mit der Apothekenquittung bei der TK beziehungsweise bei der HEK ein. Nicht erstattet werden Arzneimittel, die aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen sind, z.B. Appetitzügler oder Haarwuchsmittel.
Hintergrund der Regelung ist eine Gesetzesänderung: Seit Anfang dieses Jahres dürfen die gesetzlichen Krankenkassen erweiterte Satzungsleistungen anbieten, u.a. im Bereich der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel. TK und HEK sind die ersten Krankenkassen, die dies nutzen.
Von dieser Regelung unberührt bleibt, dass nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel für Kinder bis 12 Jahren und für Jugendliche bis 18 Jahren mit Entwicklungsstörungen Kassenleistung sind. Auch werden anthroposophische und homöopathische Arzneimittel bezahlt, wenn sie Therapiestandard bei schwerwiegenden Erkrankungen sind. Alle gesetzlichen Krankenkassen erstatten diese in unbegrenzter Höhe.