Wie bisher bietet der Bildungsscheck NRW Erwerbstätigen die Möglichkeit bis zu 50% der Kosten einer beruflichen Weiterbildung erstattet zu bekommen. Ab Juni gilt dabei ein verringerter Förderhöchstbetrag, der von 750 auf 500 Euro gesenkt wurde. Beschäftigte erhalten nun innerhalb eines Jahres maximal zwei Bildungsschecks, die sie selbst beantragen können (individueller Zugang). Beantragt der Betrieb Bildungsschecks (betrieblicher Zugang), kann der oder die Erwerbstätige zwei weitere Schecks erhalten. Unternehmen, die Bildungsschecks beantragen, erhalten nunmehr maximal 20 Gutscheine pro Jahr.
Auch bei den infrage kommenden Weiterbildungen selbst gibt es Änderungen. So ist künftig jede Form von Einzelunterricht (wie Coachings etc.) nicht mehr förderfähig. Ebenso gibt es keinen Bildungsscheck mehr für sehr kurze Weiterbildungen, die nicht länger als einen Tag dauern. Hält man den Bildungsscheck nach einem Beratungsgespräch einmal in Händen, kann man sich nicht mehr zu viel Zeit mit der Einlösung lassen: Die Frist zur Einreichung des Bildungsschecks bei einem Weiterbildungsanbieter beträgt höchstens drei Monate ab dem Tag der Beratung.
Alle Handwerkskammern in Nordrhein-Westfalen sind als Beratungsstellen anerkannt und geben Bildungsschecks aus. Unter www.bildungsberatung-nrw.de sind weitere Informationen und die Kontaktdaten der Bildungsberatung der Handwerkskammern erhältlich.