Dies ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Aber auch die jüngsten Änderungen des Unternehmenssteuerreformgesetzes sind keineswegs ausreichend, beklagt der Westdeutsche Handwerkskammertag.
Insbesondere die vorgesehene Senkung der Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter von 410,00 € auf nunmehr 150,00 € ist weiterhin aus Sicht des Handwerks als Rückschritt zu bewerten.
Hier werden nach wie vor die Bemühungen des Bürokratieabbaus konterkariert und berechtigte Forderungen der Wirtschaft nach einer deutlichen Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter negiert.
Gleichfalls kritisiert WHKT-Hauptgeschäftsführer Nolten, dass bei der Ausgestaltung der Thesaurierungsrücklage weiterhin keine Gleichstellung von Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen erreicht wird.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Westdeutschen Handwerkskammertag, Ansprechpartner: Rechtsanwalt Harald Bex, Tel.: 0211/3007-765, Fax: 0211/3007-900, E-Mail: harald.bex@handwerk-nrw.de