Ebenso soll ungelernten Arbeitnehmern/innen die Möglichkeit gegeben werden, Teilqualifikationen zu erwerben oder fehlende Berufsabschlüsse nachzuholen, ohne ihr Beschäftigungsverhältnis kündigen zu müssen. Auf diesem Weg sollen den Betrieben bewährte Arbeitskräfte erhalten bleiben. Der Arbeitgeber kann einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn während der Qualifizierungsmaßnahme das Arbeitsverhältnis unter Fortzahlung des Entgeltes fortbesteht und die/der Erwerbstätige wegen der Maßnahme nicht oder nur zum Teil arbeiten kann. Damit will die Arbeitsagentur das Interesse und die Bereitschaft von Betrieben und Beschäftigten an Weiterbildung wecken.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Interessierte bei der Arbeitsagentur vor Ort oder der Weiterbildungsberatung der Handwerkskammern.