Mit der nun auch dank der Intervention der Landesregierung NRW gefundenen Regelung sind sachgerecht alle Handwerke, die über die notwendigen bauphysikalischen Kenntnisse verfügen, als Energieausweisaussteller zugelassen, wenn sie über eine entsprechende Fortbildung verfügen, beispielsweise den Gebäudeenergieberater im Handwerk.
Der Westdeutsche Handwerkskammertag begrüßt die Neufassung, die die energetische Gebäudesanierung in Nordrhein-Westfalen vorantreiben wird.