„Verschieben statt Stornieren“, aber als verbraucherfreundliche Variante
Auch bei Wikinger Reisen heißt das Motto „Verschieben statt Stornieren“. Aber als verbraucherfreundliche Variante. Der Gast hat bei Reiseabsagen zwei Möglichkeiten: Er lässt geleistete Zahlungen bestehen und auf eine neue Buchung mit Abreise bis Ende Oktober 2021 anrechnen. Oder er verlangt die Rückerstattung. Einen Zwang zum Gutschein gibt es damit nicht.
„Wir überlassen die Entscheidung dem Urlauber“
„Unsere Gäste kennen uns als fairen Partner – ein Großteil sind Stammkunden. Die Kundenorientierung hat bei uns traditionell einen hohen Stellenwert. Daher überlassen wir die Entscheidung dem Urlauber selbst und werden die künftigen rechtlichen Möglichkeiten nicht ausschöpfen“, unterstreicht Daniel Kraus, geschäftsführender Gesellschafter, „auch wenn wir uns natürlich über jeden freuen, der sich für eine Umbuchung entscheidet.“
Straffung des Kostenapparats, um leistungsfähig zu bleiben
Der seit 50 Jahren erfolgreiche Aktivspezialist fährt aufgrund der extremen Ausfälle durch die Corona-Krise einen starken Verkleinerungs- und Sparkurs. Dieser soll aber nicht die Gäste treffen. Wikinger Reisen strafft seinen Kostenapparat in hohem Maße, um gegenüber Urlaubern leistungsfähig zu bleiben und die Krise zu überstehen.