Benachteiligungen zu vermeiden, sei es aus Gründen der ethnischen Herkunft, der Religion, des Geschlechts, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität - das ist das Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Doch wie sieht die Umsetzung knapp zwei Jahre nach Inkrafttreten in der Praxis aus? Was sind die größten Defizite des Gesetzes und worin liegen seine Chancen und Herausforderungen? Bietet das AGG den Betroffenen tatsächlich die notwendige Hilfe, ihre Ansprüche geltend zu machen? Auf Einladung des Projekts Frau.Innovation.Wirtschaft zieht die Dortmunder Rechtsanwältin Andrea Hardenberg eine erste Bilanz zur Praxistauglichkeit des in der Öffentlichkeit als "Antidiskriminierungsgesetz" bekannten Bundesgesetzes. Diskutiert werden außerdem die Einschätzungen und bisherigen Erfahrungen der Teilnehmer mit dem Gleichbehandlungsgesetz.
Veranstaltungsort ist die AWO Dortmund in der Klosterstr. 8-10, 44135 Dortmund. Weitere Auskünfte erteilt Johanna Bohnes vom Team Frau.Innovation.Wirtschaft unter der Telefonnummer +49(231)5022850. Die Anmeldung ist dort telefonisch sowie per E-Mail (fiw@stadtdo.de) möglich.