Endlich mit der Schule fertig. Aufbruch in eine neue Zeit, viele Schulabsolventen starten mit einem Auslandspraktikum, Auslandsaustausch oder einem längeren freiwilligen Auslandsurlaub "travel and work". Inhouse Veranstaltungen Künsting AG informieren junge, abenteuerlustige Erwachsene über Absicherung und Schutz während dieser Zeit, damit das Abenteuer nicht zum Albtraum wird. Was wenn man erkrankt, bspw. durch einen Unfall? Welcher Vorsichtsmaßnahmen gelten vor Diebstahl und Verlust? Gibt es spezielle Reiseversicherungen, die abgeschlossen werden können? Individuelle Beratung durch einen Versicherungsfachmann gibt Aufschluss welche Versicherungen wirklich benötigt werden. Unterschiedliche Versicherungen helfen den Versicherungsschutz gegen Pleite, Hab und Gut auf Reisen zu schützen. Welche Vorsicht ist geboten? Das Risiko für Camper: Ist das Gepäck im Zelt mitversichert oder nicht? Was ist mit einer Zusatzpolice für Sportgeräte? Was ist mit dem Zusatz Reiserücktrittskostenversicherung? Was ist mit der sog. Reiseabbruchversicherung? All diese Fragen werden differenziert erläutert und diskutiert.
Ja, wie schützt man Hab und Gut auf Reisen - eine Reisegepäckversicherung?
Die Versicherungsfachleute der Künsting AG hiernach oft gefragt: "Um seine bewegliche Habe unterwegs gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigung abzusichern, benötigt man eine Reisegepäckversicherung. Sie gilt nach Vertrag europa- oder weltweit. Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem Wert der versicherten Gegenstände. Man sollte also eine Liste des Gepäcks anlegen." Tipp der Künsting Experten: Wer viel verreist, ist gut beraten, eine Jahrespolice zu nehmen. Denn die Prämien dafür kosten in der Regel nur das Drei- oder Vierfache der monatlichen Versicherung. Sollte das Reisegepäck tatsächlich gestohlen werden, muss man den Schaden unverzüglich der zuständigen Polizeistelle anzeigen und seinen Anspruch bei der Versicherung anmelden, sonst gibt es kein Geld von der Versicherungsgesellschaft. Bei Verlust oder Schäden während einer Beförderung verlangt die Versicherung meist eine Bestätigung des Beförderungsunternehmens. Geht das Gepäck allerdings auf dem Flug verloren, muss die Airline eine Entschädigung gewähren. Die Reisegepäckversicherung zahlt nur die Differenz zwischen dem versicherten Wert des Gepäcks und dem Betrag, den die Fluggesellschaft erstattet. Das gilt auch, wenn ein Koffer im Hotel verschwindet. In diesem Fall zahlt nicht die Versicherung des Gastes, sondern die Versicherung des Wirtes.
Individuell sollte geklärt werden, ob der Abschluss einer Reisegepäckversicherung nötig ist, weil oftmals das Gepäck in Europa schon mit der Hausratversicherung geschützt ist.
Vorsicht ist beim Zelten geboten
Campingfreunde haben in der Regel schlechte Karten, was die Absicherung ihres Gepäcks betrifft. Denn der Einstieg in ein Zelt gilt bei den meisten Gesellschaften nicht als Einbruch, und aus diesem Grund ist das Reisegepäck von Campern mit der normalen Reisegepäck-Police nicht mitversichert. Eine Zusatzversicherung für dieses Risiko sollte man überdenken und evtl. dann einplanen. Hierbei gilt besonders die Vorsicht vor Ausschlussklauseln.
Der Experte der Künsting AG gibt den Teilnehmern den Tipp: Keine andere Versicherung kann so viele Ausschlussklauseln enthalten, wie eine Reisegepäckversicherung. So sind die Anforderungen hinsichtlich der Aufbewahrung des Gepäcks sehr streng. Werden sie nicht eingehalten, verweigert die Gesellschaft die Zahlung. Außerdem ist keineswegs das ganze Reisegepäck versichert. Im Verlustfall werden nur Gegenstände des persönlichen Reisebedarfs, wie etwa Kleidung, vollständig nach dem Zeitwert ersetzt. Schmuck und Foto- bzw. Videoausrüstung dagegen nur zur Hälfte. Für diese Dinge gibt es jedoch spezielle Versicherungen. Wertgegenstände, wie Geld, Tickets, gehören nicht mit zum versicherten Reisegepäck und werden auch nicht erstattet. Dies war für alle jungen Teilnehmer neu und wurde heftig diskutiert.
Was ist, wenn man unterwegs krank wird oder einen Unfall hat?
Die halbstarken Jugendlichen würden doch nicht krank werden! Aber was wenn doch? Wie ist man ausreichend im Ausland bei Krankheit geschützt? Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, der Ersatzkassen können sich in EU-Staaten und in einigen anderen Ländern dank des sog. "Sozialversicherungsabkommens" im Notfall auf Krankenversicherungskarte behandeln lassen. Voraussetzung dafür ist, dass man vor der Reise bei der heimischen Krankenkasse sich individuell über den Schutz informiert und für eventuelle Ausnahmen einen zusätzlichen Schutz abschließt.
Tipp des Versicherungsexperten der Künsting AG: Hierbei sollte sich wirklich jeder gut vorab informieren, damit man nicht auf einmal ohne Versicherungsschutz dasteht. Eine Auslandskrankenversicherung sollte in Betracht gezogen werden. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, gilt es folgende Punkte zu beachten:
- der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Versicherung
- Vertragsdauer
- Kostenübernahme medizinische Versorgung im Ausland
- Rücktransport
- Höhe Selbstbeteiligungsanteil oder keine Selbstbeteiligung
- Uneingeschränkter Versicherungsschutz
V.i.S.d.P.:
Edgar Künsting
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