Was deckt die Krankenkasse ab, welche zusätzlichen Leistungen wären ratsam?
Die gesetzliche Krankenversicherung gilt für Notfälle, also die so genannte unmittelbare medizinische Versorgung. Beispiel: Skiunfälle oder plötzlich auftretenden Krankheiten. Allerdings übernehmen die gesetzlichen Kassen die Kosten nur bis zum Höchstsatz, wie er in Deutschland üblich wäre. Höhere Kosten bei einer Behandlung im Ausland zahlt der Versicherte. Vor allem in den skandinavischen Ländern kann dieser Fall eintreten. Auch der Krankenrücktransport wird von den gesetzlichen Kassen nicht bezahlt. Hierbei gilt, individuell eine Abklärung mit der jeweiligen Kasse und zusätzliche Vorsorge abzuschließen.
Was wird bei Auslandsreisen benötigt?
Auch hier gilt, dass Reiserücktritt-, Reiseabbruch-, Reisegepäck- und Auslandskrankenversicherung als Schutz für die Reisenden abgeschossen werden sollten. Zusätzlich kommt es auf das Reiseziel an und welche weiteren medizinischen Vorsorgemaßnahmen empfohlen werden oder Bedingung sind.
Gibt es Spezial-Reiseschutz für Busreisen, Flugreisen, Schiffreisen?
Ob Flug- oder Schiffsreise, ob Urlaub mit Bahn, Bus oder Auto - Vollschutzpakete kombinieren alle wichtigen Versicherungsleistungen, auch den Kranken-Rücktransport.
Welche Gefahren lauern ohne Reiseschutz?
"Man reist ja nicht, um anzukommen, sondern, um zu reisen", sagte einst schon Johann Wolfgang von Goethe. Der Versicherungsexperte verdeutlicht an Beispielen welche Folgen sich nach Unfällen und Schäden für die Betroffenen ergeben:
Beispiel Ereignis: Oberschenkelbruch beim Spaziergang. Es folgt die Aufnahme in Privatspital, der Patient erfährt eine dramatische Verschlechterung seines Gesundheit Zustandes und der Rücktransport muss mit Ambulanzjet erfolgen. Die Kosten belaufen insgesamt auf €49.521,- , davon für den Heimtransport € 46.868 und für die Behandlung im Krankenhaus €2.653,-.
Beispiel Ereignis: Ein plötzlicher Herzinfarkt im Ausland. Sofortige Notversorgung und Rücktransport am nächsten Tag mit Ambulanzjet. Die Kosten belaufen sich gesamt €83.200,-. Krankenhaus und Behandlung im Ausland rechnen €3.200 ab, aber der Rücktransport im Ambulanzjet beträgt €80.000.
Selbst wenn die Behandlungskosten von der Krankenkasse übernommen werden sind die Transportkosten vom Versicherten zu bezahlen. Diese Beispiele verdeutlichen allen Mitarbeitern, wie wichtig die Aufklärung in Gesprächen mit dem Kunden ist. Hierbei gilt es nicht Angst und Schrecken zu verbreiten. Glücklicher Weise werden die meisten Urlaubsreisen ohne Schaden und Schadensersatz erlebt, aber im Fall der Fälle konnte viel Ärger, finanzieller Schaden und großer Kummer durch eine qualitativ richtige Vorsorge abgewendet werden.
Reiserücktrittversicherung, wann ist diese sinnvoll?
Kein unbedingtes Muss, aber eine Überlegung wert: Je teurer die Reise und je früher sie gebucht wird, desto sinnvoller kann eine Reiserücktrittspolice sein. "Bricht sich ein Urlauber zwei Tage vor der Kreuzfahrt das Bein, und kostet die Reise ca. 3 000 Euro, darf der Veranstalter rund 80 Prozent der überwiesenen Summe als Stornogebühr einbehalten. Der verhinderte Kreuzfahrer hat dann nicht nur 2 400 Euro verloren, sondern auch keinen Urlaub genossen", so Herr Künsting. Weiterhin erläutert Herr Künsting den Mitarbeitern wann eine Reiserücktrittversicherung greift und das individuell mit den Kunden darüber beraten werden sollte.
Rundumabgesichert auch im Urlaub, aber nicht Überversichert, wie hält man die Balance?
Medienberichten zu Folge haben eine Vielzahl der Bundesbürger Angst vor einer Überversicherung und wiederum ein Vielzahl ist bereits überversichert, wenn man die Studien dazu betrachtet. Die Balance für den Kunden sollte individuell auf die Bedürfnisse abgestimmt werden. Im Hause Künsting gilt die Philosophie, dass die Balance Kunde und Versicherung erfolgt durch eine kompetente und umfassende Beratung des zuständigen Beraters partnerschaftlich und vertrauensvoll.
Eine rege Diskussion schloss sich jeweils in den Filialen der Künsting AG im Großraum Ostwestfalen-Lippe an, nun kann die Urlaubszeit beginnen.
V.i.S.d.P.:
Edgar Künsting Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich