Schon in der vergangenen Legislaturperiode war das rot-grüne Gesetzesvorhaben zur Prävention wegen der vorgezogenen Neuwahlen zum Bundestag gescheitert. Das Bundesgesundheitsministerium hat bisher offiziell die Einstellung der Planungen nicht bestätigt.
Prof. Dr. Friedrich Wilhlem Schwartz, Gesundheitssystemforscher an der Medizinischen Hochschule Hannover, appellierte an die Bundesregierung, das Vorhaben keinesfalls aufzugeben. "Ein Präventionsgesetz ist für die gesundheitliche Lage der Bevölkerung emminent wichtig. Angesichts der divergierenden politischen Ausgabenpositionen droht jedoch erneut die Gefahr eines Scheiterns. Ein gut funktionierendes Gesundheitssystem ist aber ohne Prävention kaum vorstellbar."
In einem nun veröffentlichten Vier-Punkte-Plan hat Prof. Schwartz jetzt Vorschläge unterbreitet, die es den Regierungsfraktionen erleichtern sollen, sich doch noch auf eine Weiterentwicklung der Prävention in der laufenden Legislaturperiode zu verständigen. Die Vorschläge, die sich allein auf die Prävention im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung beziehen und somit einigen Konfliktstoff vermieden, beinhalten Folgendes:
Die im § 20 SGB V festgelegten Mittel für die Prävention werden von jetzt 190 Mio. EUR auf künftig 210 Mio. EUR pro Jahr angehoben. Dieser Betrag wird künftig quotiert. Schwartz:"40 % der Mittel sollen demnach für individuelle Verhaltensprävention, 30% für betriebliche Gesundheitsförderung und die übrigen 30 % für außerbetriebliche Lebenswelten wie Kindergärten, Schulen, Senrioreneinrichutngen und Pflegeheime verwendet werden".
Die Krankenkassen sollen ferner unter Einbeziehung von Empfehlungen eines neuen Nationalen Präventionsrates prioritäre Handlungsfelder der Prävention festlegen, vordringliche Zielgruppen bestimmen und vor allem ein unbürokratisches Verfahren zur Antragstellung erarbeiten, wenn es um finanzielle Förderung von Präventionsprojekten in Kindergärten, Schulen usw. geht. Dem neu zu bildenden Nationalen Präventionsrat sollen Vertreter der Krankenkassen, der Bundesministerien, der Länder und Kommunen angehören.
Seine Aufgabe besteht laut Schwartz in der Erarbeitung von Rahmenempfehlungen zur Durchführung und Koordination bundesweiter Präventionsprogramme sowie die Vorlage eines jeweils zweijährigen Präventionsbereichtes an Bundestag und Bundesrat.
Kongresspräsident Ulf Fink hält es wegen einiger Vorgespräche zumindest "für nicht ganz ausgeschlossen, dass sich die Koalition am Ende auf diesen Vorschlag verständigen könnte".