Die elektronische Vorschriftensammlung des Carl Heymanns Verlages (Wolters Kluwer Deutschland) war hier in der Kategorie ""Business to Consumer" (B2C)" zusammen mit einem weiteren Beitrag aus insgesamt 32 Bewerbungen nominiert wurden und belegte im Ergebnis den zweiten Platz.
In seiner Laudatio hob Ralf Baron von Arthur D. Little, Düsseldorf, die hohe technische Qualität und die selbsterklärende Funktionalität der elektronischen Gesetzessammlung hervor und lobte den USB Stick "Meine Gesetze" als eine insgesamt "gelungene und runde Sache".
"Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung durch den Arbeitskreis Elektronisches Publizieren und werten dies als Bestätigung, dass wir mit dem Einsatz eines USB-Sticks als Speichermedium für Gesetze eine echte Innovation auf den Markt gebracht haben", erklärte Burkhard Schulz, Chefverleger von Wolters Kluwer Deutschland.
Der USB-Stick "Meine Gesetze" wurde erstmals auf der Frankfurter Buchmesse 2007 präsentiert. Die elektronische Vorschriftensammlung umfasst mehr als 1.000 Bundesgesetze und Verordnungen und zeichnet sich durch verschiedene nützliche Zusatzfunktion, wie z.B. die Möglichkeit persönlicher Notizen und Gesetzeslisten aus. Mehr Informationen zu dem USB-Stick "Meine Gesetze" finden sich auf der Produkthomepage www.meinegesetze.de.