Bei der vom Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung ausgerichteten Konferenz “Politik gegen Hunger” kommen Regierungsvertreterinnen und -vertreter sowie die am meisten von Hunger betroffenen Gruppen zusammen, darunter Kleinbäuer*innen, Pastoralist*innen, Indigene und Fischer*innen. Also jene, deren Menschenrecht auf angemessene Nahrung verletzt wird. Sie beraten gemeinsam über konkrete Schritte und Strategien zur Hungerbekämpfung. Das Besondere und menschenrechtlich Notwendige an der Konferenz ist, dass diese Gruppen aktiv mitwirken und nach ihrem Motto „Nichts über uns ohne uns!“ selbst zu Wort kommen.
Deutsche Nichtregierungsorganisationen nehmen dies zum Anlass und organisieren am 03.06 in der Heinrich Böll Stiftung eine Vorkonferenz, um gemeinsam mit Rechteinhabenden in Workshops und Diskussionsrunden Herausforderungen und Erfolge für die Umsetzung des Rechts auf Nahrung zu besprechen. Mit Blick auf die „Politik gegen Hunger Konferenz“ werden am Ende konkrete Forderungen an die Politik formuliert. Dabei ist schon jetzt eines offensichtlich: 20 Jahre nach Verabschiedung der Leitlinien zum Recht auf angemessene Nahrung müssen mehr Staaten konkrete Arbeitspläne zur Umsetzung vorlegen. Denn nur ein menschenrechtsbasierter Ansatz kann die strukturellen Ursachen von Hunger wie Diskriminierung, die Auswirkungen des Klimawandels, gewaltsame Konflikte und wachsende Ungleichheit effektiv bekämpfen.