Das Wohl des Kindes ist in allen politischen Entscheidungen, die Kinder betreffen, vorrangig zu berücksichtigen. Dies verlangt die UN-Kinderrechtskonvention, der sich auch Deutschland verschrieben hat. Beim Familiennachzug bleibt das Wohl der betroffenen Kinder aber bisher auf der Strecke.
Im März dieses Jahres läuft die 2016 eingeführte Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten aus. Die Fraktionen des Bundestags beraten im Hauptausschusses am heutigen Montag die Anträge von fünf Fraktionen, wie mit dem Familiennachzug umgegangen werden soll. Das ist eine Chance, den Familiennachzug endlich wieder zu ermöglichen.
Gudrun Schattschneider, Leiterin Politik bei World Vision Deutschland: „Wir können nicht einerseits von Geflüchteten Integration erwarten und sie andererseits von ihren engen Familienmitgliedern getrennt halten – kein Mensch kann so leben, Kinder schon gar nicht.“
Das Recht, mit der eigenen Familie zusammen zu leben ist ein Grund- und Menschenrecht. Word Vision fordert deshalb Familiennachzug insbesondere, wenn Minderjährige betroffen sind, zu ermöglichen.