Eigentümer von Mietshäusern können die so genannte Verkehrssicherungspflicht auch an die Mieter übertragen. Das muss allerdings schriftlich per Mietvertrag oder Hausordnung geschehen, und der Vermieter muss die Arbeiten regelmäßig kontrollieren.
Zum Schutz vor den finanziellen Folgen nach einem Unfall auf rutschigem Laub rät die Württembergische Versicherung Eigentümern von Mehrfamilienhäusern und Vermietern von Einfamilienhäusern zu einer Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer. Bei Eigentümern eines selbst bewohnten Einfamilienhauses und Mietern reicht der Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung.