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Rutschpartie auf nassem Laub kann teuer werden

(lifePR) (Stuttgart, )
Grundstückseigentümer müssen die Allgemeinheit vor Gefahren schützen, die von ihrem Grundstück und angrenzenden Wegen ausgehen können. In diesem Zusammenhang weist die Württembergische Versicherung, eine Tochtergesellschaft der Stuttgarter Finanzdienstleistungsgruppe Wüstenrot & Württembergische (W&W), auf die Kehr- und Streupflicht hin, die nicht erst mit dem ersten Schnee und Glatteis beginne. Bereits im Herbst könne beispielsweise eine Rutschpartie auf nassem Laub für Fußgänger gefährlich werden. Bei Unfällen drohen Streitigkeiten bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Eigentümer von Mietshäusern können die so genannte Verkehrssicherungspflicht auch an die Mieter übertragen. Das muss allerdings schriftlich per Mietvertrag oder Hausordnung geschehen, und der Vermieter muss die Arbeiten regelmäßig kontrollieren.

Zum Schutz vor den finanziellen Folgen nach einem Unfall auf rutschigem Laub rät die Württembergische Versicherung Eigentümern von Mehrfamilienhäusern und Vermietern von Einfamilienhäusern zu einer Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer. Bei Eigentümern eines selbst bewohnten Einfamilienhauses und Mietern reicht der Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung.
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