Damit die Abgeltungssteuer nicht greift, müssen vermietete Immobilien lediglich für die Dauer der zehnjährigen Spekulationsfrist gehalten werden; bei eigengenutzten Immobilien gibt es in der Regel gar keine Spekulationsfrist. Dann bleiben bei einem Verkauf Wertsteigerungen von Immobilien auch von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer befreit.
Schon bisher genießt die Wohnimmobilie bei den Deutschen als Form der privaten Altersvorsorge hohe Wertschätzung. Eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach hat das erst kürzlich wieder bestätigt. Danach möchten 69 Prozent der Befragten für ihr Alter eine Wohnimmobilie anschaffen. Dieser Wert könnte noch steigen, wenn die neue Abgeltungssteuer ab Anfang 2009 ihre Wirkung entfaltet.
Für die Immobilie als Vorsorge spricht außerdem, dass bei einer Vermietung auch auf Mieteinnahmen keine Abgeltungssteuer fällig wird. Das Ergebnis aus Vermietung und Verpachtung wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, der im Rentenalter niedriger liegt als während des Erwerbslebens. Noch ein weiteres Argument spricht für die Immobilie als Kapitalanlage: die wieder zunehmende Geldentwertung. Sie liegt gegenwärtig bei 3,1 Prozent. Seit jeher ist die Flucht in Sachwerte die einzige Möglichkeit, der schleichenden Enteignung durch Inflation zu entgehen, und Sachwerte sind vor allem auch Immobilien.