Die Gemeinden behelfen sich bei Straßenschäden häufig durch das Aufstellen entsprechender Warnschilder. Damit haben sie, rechtlich gesehen, ihre Pflicht erfüllt. Gerade in ländlichen Gebieten muss verstärkt mit Straßenschäden gerechnet werden, da hier auch schwere Traktoren und andere Landmaschinen unterwegs sind.
Fahrbahnschäden und Beschilderung dokumentieren
Entsteht ein Schaden am Fahrzeug aufgrund des schlechten Fahrbahnzustandes, beispielweise aufgrund von großen Löchern in der Straße, empfiehlt die Württembergische, sowohl den Schaden am Fahrzeug, den Zustand der Straße sowie die örtliche Beschilderung mithilfe von Fotos zu dokumentieren. Können Fahrer nachweisen, dass sie nur unzureichend oder gar nicht auf Fahrbahnmängel hingewiesen wurden, sind die Chancen größer, den Schaden bei der Gemeinde geltend machen zu können.
Bei schlechtem Fahrbahnzustand Geschwindigkeit anpassen
Der Fahrer muss aber auch nachweisen, dass er seine Fahrweise den Witterungsbedingungen und Straßenverhältnissen angepasst hat. Ist dem Fahrer zum Beispiel schon länger bekannt, dass die Straße in einem bestimmten Gebiet in schlechtem Zustand ist, muss er seine Geschwindigkeit dort entsprechend vermindern, auch wenn er eigentlich schneller fahren dürfte.
Eine Vollkaskoversicherung schützt das Portemonnaie des Fahrers bei größeren Unfallschäden, die beispielsweise das Fahrwerk betreffen. Häufig verursachen Schlaglöcher aber nur kleinere Schäden. Wenn diese die Selbstbeteiligung nicht übersteigen, müssen sie ohnehin vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden. Wenn sie die Selbstbeteiligung nur leicht übersteigen, empfiehlt es sich in der Regel nicht, die Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen, da dies eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts zur Folge hat. Der wirksamste Schutz vor Schäden durch Schlaglöcher ist daher die vorausschauende Fahrweise des Fahrers.