Arbeitgeber, die die betriebliche Krankenversicherung anbieten, schließen mit einem Versicherer ihrer Wahl einen Gruppenvertrag für ihre Mitarbeiter ab. In der Regel stehen verschiedene Vorsorge-Bausteine zur Verfügung, und der Arbeitgeber entscheidet, welche er seinen Mitarbeitern anbieten möchte. Bei der Württembergischen Krankenversicherung stehen zum Beispiel „Zahngesundheit“, „Privatpatient im Krankenhaus“, „Pflegevorsorge“, „Krankentagegeld“ und "Ambulanter Schutz“ zur Auswahl. Ganz wichtig: Alleinige Versicherungsnehmer und Vertragspartner sind die Arbeitnehmer. Diese profitieren von niedrigeren Beiträgen und erhalten den zusätzlichen Krankenversicherungsschutz ohne Wartezeiten im Leistungsfall und mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung. Auch Familienangehörige – Partner und Kinder – können nach einer Gesundheitsprüfung zu günstigen Beiträgen mitversichert werden. Beim Ausscheiden aus dem Unternehmen kann der Arbeitnehmer die Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung privat weiterführen
Die betriebliche Krankenversicherung lohnt sich nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber. Zum einen können sie die Beiträge steuerlich geltend machen. Zum anderen können sie ihre Mitarbeiter beim Aufbau ihrer Gesundheitsvorsorge unterstützen. Im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter spielen Anreize wie die betriebliche Krankenversicherung eine immer wichtigere Rolle. Das Angebot kann das Betriebsklima, die Motivation und sogar die Wahl des Arbeitsplatzes positiv beeinflussen sowie die Mitarbeiterbindung nachhaltig stärken.