Die rund 2,7 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden mit Wirksamwerden der Reform automatisch in die fünf neuen Pflegegrade übergeleitet und müssen keinen neuen Antrag auf Begutachtung stellen. Alle, die bereits Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen, erhalten diese auch weiterhin in gleichem Umfang. Im ambulanten und stationären Bereich erhöhen sich die Leistungen teilweise deutlich.
Die Württembergische Krankenversicherung garantiert eine Anpassung ihrer Pflegetagegeldtarife an die gesetzlichen Vorgaben ohne eine erneute Gesundheitsprüfung ihrer Versicherten. Das bedeutet: Auch wer sich bis Ende 2016 noch für eine private Pflegevorsorge entscheidet, ist vor den finanziellen Folgen eines Pflegefalls geschützt.
Obwohl die gesetzlichen Leistungen infolge der Reform künftig teilweise besser sein werden, besteht weiterhin eine Versorgungslücke. Eine zusätzliche private Vorsorge bleibt daher unersetzlich. Denn tritt der Pflegefall ein, sind Einkommen und Vermögen in der Regel schneller aufgebraucht als gedacht. Häufig ist sogar das Wohneigentum in Gefahr, und darüber hinaus können der Ehepartner und unterhaltspflichtige Kinder zur Zahlung herangezogen werden.
Die Württembergische Krankenversicherung bietet mit der Pflegetagegeldversicherung PremiumPlus einen mehrfach von namhaften Rating-Agenturen und Fachmedien ausgezeichneten Tarif. Dieser leistet bereits ab Pflegegrad 1. Ab Pflegegrad 2, vorher Pflegestufe I, liegt der Erstattungssatz bei der vollstationären Pflege bei 100 Prozent.
Außerdem gibt es nach Eintritt des Pflegefalls bereits ab Pflegegrad 2 eine Einmalzahlung in Höhe des dreißigfachen Tagessatzes. Diese kann beispielsweise dafür verwendet werden, die Wohnung des Pflegebedürftigen baulich an die neue Situation anzupassen. Dies ist ein großer Pluspunkt, denn über 70 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause betreut, wo Anpassungen der Räume den Alltag der Pflegebedürftigen und der Pflegenden häufig deutlich erleichtern.
Ein weiteres Qualitätsmerkmal ist die Beitragsbefreiung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2. Neben der Entrichtung der Pflegekosten müssen die Kunden der Württembergischen in dieser Situation nicht auch noch den Beitrag für die Pflegezusatzversicherung aufbringen.
Auch Kunden, die ihren Lebensabend im Ausland verbringen, können auf den weltweiten Schutz des Tarifs zählen. Sie müssen – anders als am Markt häufig gefordert – im Pflegefall nicht zum Gutachter reisen, um einen Pflegegrad zu erhalten, sondern der Gutachter kommt zu den Versicherten und nimmt die Einstufung vor Ort vor.
Darüber hinaus bietet die Württembergische mit dem PremiumPlus zusätzliche Serviceleistungen wie die Pflegeplatzvermittlung und die Wohnraumberatung über Kooperationspartner an. So ist das Unternehmen bei der Suche nach einem geeigneten Pflegeplatz behilflich und unterstützt im Fall einer häuslichen Pflege mit spezialisierten Wohnberatern, die wissen, welche räumlichen Anpassungen sinnvoll und notwendig sind.