Die überarbeitete Police beinhaltet deutliche Verbesserungen zum Vorgängerprodukt:
- Rund-um-die-Uhr Versicherungsschutz
- Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit bis 50.000 Euro
- Leistung der vereinbarten Versicherungssumme im Versicherungsfall (Erst-Risiko-Summe), kein Einwand einer Unterversicherung
- Mitversicherung von Betriebseinrichtung inklusive Daten, Datenträgern und Programmen sowie Gebrauchsgegenständen der Betriebsangehörigen
- Mitversicherung von Gegenständen in Werkzeugkisten und Staufächern auf Pritschenfahrzeugen bis 5.000 Euro
- Übernahme von Mehrkosten im Geschäftsbetrieb als unmittelbare Folge eines Schadens im Wert von 5.000 Euro
Grundsätzlich können die Kunden zwischen zwei Varianten der Werkverkehrs-Policen wählen: dem „KompaktSchutz“ und dem „PremiumSchutz“. Die genannten Neuerungen sind in beiden Angeboten enthalten.
Der „KompaktSchutz“ deckt ein breites Spektrum an Gefahren und Schäden ab. So sind beispielsweise Unfälle der Handelsgegenstände beim Be- und Entladen des Fahrzeugs versichert. Ebenfalls geschützt sind Schäden, die durch Brände, Blitzschläge und Explosionen entstehen. Generell umfasst die Werkverkehrs-Versicherung den gesamten Wert aller Waren und Vorräte, Werkzeuge und Maschinen, die in dem versicherten Fahrzeug transportiert werden.
Beim „PremiumSchutz“ handelt es sich um eine Erweiterung des „Kompaktschutzes“. Hierbei wird unter anderem der Verlust oder die Beschädigung der Güter und Waren versichert, die durch technisches Versagen in Mitleidenschaft gezogen werden. Zudem ist die Beschädigung oder Zerstörung ohne Vorliegen eines Transportmittelunfalls abgesichert.
Ob nun der „KompaktSchutz“ oder der „PremiumSchutz“ gewählt wird, die Versicherung gilt nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Nachbarstaaten und zahlreichen weiteren Ländern Europas. Ebenfalls von Vorteil: Eine Nennung der einzelnen Fahrzeuge ist nicht notwendig. Versichert werden automatisch alle eigenen, gemieteten, geliehenen und geleasten Fahrzeuge im Besitz des Kunden.