Wer bei Schneeglätte oder Glatteis mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einer Geldbuße von 20 Euro rechnen. Bei Behinderung des Verkehrs drohen eine höhere Geldstrafe und sogar ein Punkt beim deutschen Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.
Für einen optimalen Halt sorgt eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern. Darüber hinaus spielt das Reifenalter eine Rolle. Spätestens nach sechs Jahren ist die Gummimischung so hart geworden, dass bei niedrigen Temperaturen die Bodenhaftung nachlässt. Außerdem sollte die Geschwindigkeitsbegrenzung eingehalten werden, da die Reifen bei zu hoher Geschwindigkeit Luft verlieren und sich die Laufflächen von den Karkassen, dem tragenden Gerüst der Reifen, lösen können.
Damit Regen, Schneematsch und Salzwasser dem Autofahrer nicht die Sicht rauben, ist zudem eine Kontrolle der Scheibenwischanlage unausweichlich. Die Gummilippen der Wischerblätter sollten ausgetauscht werden, wenn sie spröde sind und nur noch Schlieren auf der Scheibe bilden.
Wenn trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ein Unfall passiert, rät die Württembergische zu folgenden Maßnahmen:
- Unfallstelle mit Warndreieck absichern
- Mögliche Verletzte versorgen
- Amtliches Kennzeichen und Daten des Unfallgegners notieren
- Eigene Daten an Unfallgegner weitergeben
- Adressen von Zeugen notieren
- Den eigenen Versicherer telefonisch über den Unfall informieren. Die Telefonnummer steht auf der Servicekarte der Versicherungsgesellschaft, die man im Auto mitführen sollte. Bei der Unfallaufnahme helfen die Servicemitarbeiter des Versicherers.
Und nicht vergessen: Zur Winterausrüstung gehören – gerade für den Fall eines Unfalls – unbedingt eine Decke, festes Schuhwerk und Handschuhe.