Für die meisten ist das Public Viewing fester Bestandteil der Fußball-WM. In teils riesigen Menschenmengen wird dabei mit der heimischen Mannschaft mitgefiebert. Nicht selten passiert dabei auch mal ein Missgeschick: Im euphorischen Jubel trifft der Ellbogen unabsichtlich die Nase des Nachbarn oder die Zigarette brennt versehentlich ein Loch in die Kleidung des Mitfeiernden. Hier gilt: Wer jemanden schädigt, haftet mit seinem ganzen Vermögen. Eine Privat-Haftpflichtversicherung deckt vorsatzlose Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab und schützt vor den finanziellen Folgen.
Auch bei Autokorsos auf die eigene Sicherheit achten
Die KFZ-Haftpflichtversicherung haftet grundsätzlich auch bei Unfällen in Autokorsos. Wer sich jedoch zum Beispiel aus dem Fenster oder Schiebedach lehnt, gefährdet dadurch nicht nur seine Gesundheit. Im Schadensfall kann ein Mitverschulden an den eigenen Verletzungen angenommen werden. Die Folge: Der Geschädigte verliert möglicherweise seinen Versicherungsanspruch.
Rein rechtlich gesehen sind Autokorsos gar nicht erlaubt. Denn laut §30 der StVO gilt: Unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen sind bei der Benutzung von Fahrzeugen verboten; ebenso wie unnützes Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften, wenn andere dadurch belästigt werden. Meist drückt die Polizei während der WM jedoch beide Augen zu.
Beim Genuss von Alkohol sollte ganz aufs Autofahren verzichtet werden. Auch während der WM drohen bereits ab 0,5 Promille 500 Euro Strafe, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Führerscheinentzug. Wer betrunken Auto fährt und einen Unfall verursacht, riskiert außerdem den Versicherungsschutz seiner Kfz-Versicherung. Ebenso erlischt in der privaten Unfallversicherung der Versicherungsschutz infolge von Trunkenheit.