Das ergibt sich nach Angaben der Wüstenrot Bausparkasse, einer Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), aus einem Urteil des Finanzgerichts Münster vom 06.04.2016 - Az. 13 K 136/15E.
Im Urteilsfall erlitt die Klägerin an ihrem Grundstück einen Wasserschaden, der sie insgesamt 3.224 Euro kostete. Der Betrag wurde voll von der Versicherung übernommen. Finanzamt und Finanzgericht lehnten eine zusätzliche Vergünstigung in der Form einer Steuerermäßigung ab, da eine wirtschaftliche Belastung der Klägerin nicht vorlag. Eine Revision an den Bundesfinanzhof ist nicht zugelassen worden.