Wer sich für eine Eigentumswohnung entscheidet, sollte bei der Finanzierungsberechnung neben Zins und Tilgung auch die laufenden Kosten für die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, für die Verwaltungskosten sowie für die Betriebskosten - etwa Hausmeister, Müllentsorgung, Wasser, Hausstrom, Aufzug, Reinigung und Versicherung - berücksichtigen. Diese laufenden Kosten werden dabei durch das Hausgeld abgedeckt, das jeder Eigentümer monatlich an den Immobilienverwalter zahlt. Die Höhe des Hausgeldes kann stark variieren, da es unterschiedliche Gebäudealtersklassen, unterschiedliche technische Standards und unterschiedliche Sanierungsstände gibt.
Große Bandbreite bei den Instandhaltungskosten
Die klassischen Betriebskosten lassen sich in der Regel recht genau bestimmen. Bei den Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung jedoch gibt es sehr große Unterschiede. Zu Arbeiten dieser Art zählt zum Beispiel eine Dach- und Fassadensanierung oder der Austausch einer alten Heizung. Dafür spart die Wohnungseigentümergemeinschaft über den sogenannten Wirtschaftsplan einen angemessenen Betrag, der als Rücklage ausgewiesen wird. Reicht die Rücklage für die Finanzierung nicht aus, muss die Gemeinschaft die fehlenden Geldmittel über eine Sonderumlage aufbringen oder einen Kredit in Anspruch nehmen. Für energetische Sanierungsmaßnahmen beispielsweise gibt es eine Reihe von KfW-Programmen, die auch Wohnungseigentümergemeinschaften abrufen können.
Die Höhe des Hausgeldes bemisst sich nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile der Wohnung zur Gesamtheit aller Miteigentumsanteile. Oftmals wird dabei die Wohnfläche mit der Gesamtwohnfläche verglichen. Da es jedoch auch andere Verteilungsschlüssel gibt, sollte man sich im Vorfeld eines Erwerbs genau darüber informieren. Die exakten Anteile aller Eigentümer sind im Wirtschaftsplan festgeschrieben. Weitere, möglicherweise mit Kosten verbundene Verpflichtungen für den Einzelnen beinhaltet die Teilungserklärung.
Die jährliche Hausgeldabrechnung zeigt alle Kosten auf
In einer jährlichen Hausgeldabrechnung rechnet der Verwalter die Einnahmen, also die Hausgelder der Eigentümer, und die Ausgaben ab. Diese Abrechnung stellt er den Eigentümern in einer Versammlung vor, die sie durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss verabschieden.
Eines sollte man jedoch nicht vergessen: Die gemeinschaftlichen Aufgaben enden in der Regel an der Wohnungstür, das heißt um die Reparatur einer defekten Armatur, die Sanierung der Wohnungselektrik oder die Erneuerung von Bodenbelägen muss sich jeder Wohnungseigentümer selbst kümmern.