Eine Border-Collie-Mischlingshündin hatte im entschiedenen Fall die gewerbliche Betreiberin einer Hundepension ins Gesicht gebissen, als diese den Hund nach einem Spaziergang von der Leine nehmen wollte. Sie verlangte vom Hundehalter Schmerzensgeld und Schadensersatz. Der Halter wehrte sich dagegen und argumentierte, dass sich der Hund zu der Zeit ausschließlich in der Obhut der Hundepension befunden habe. Die Betreiberin müsse aufgrund ihrer professionellen Erfahrung in der Lage sein, eine Schädigung durch den Hund zu vermeiden.
Damit kam er aber beim Bundesgerichtshof nicht durch. Laut dem Urteil könne auch ein Fachmann nicht vollständig verhindern, dass sich typische Tiergefahren realisieren, da diese auch von ihm nicht zu beherrschen seien. Für dieses Risiko hafte grundsätzlich der Tierhalter. Der Umstand, dass ein Tieraufseher gewerblich tätig sei, mache ihn nicht weniger schutzwürdig.