Die ständig steigenden Energiekosten belasten Eigentümer- und Mieterhaushalte gleichermaßen. Dass die Energiepreise in Zukunft wieder fallen, ist nicht zu erwarten. Der wirksamste Schutz sind deshalb Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude und bei den technischen Anlagen. Experten schätzen, dass in den nächsten Jahren gut 60 Milliarden Euro in diesem Bereich investiert werden. In neue Heiztechnik investieren schätzungsweise 2,5 Millionen Haushalte und in Wärmedämm-Maßnahmen nochmals rund drei Millionen Haushalte.
Gemessen wird der Verbrauch oder der Bedarf
In Deutschland wird etwa ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. In privaten Haushalten schlagen insbesondere die Heizkosten zu Buche. Bisher wussten die Bewohner oft jedoch nicht immer über die genauen Ursachen ihres Energieverbrauchs Bescheid.
Verlangt wird der Energieausweis immer dann, wenn Gebäude neu gebaut, verkauft oder vermietet werden. Dabei gibt es zwei Ausweis-Typen: den verbrauchsbasierten Ausweis und den bedarfsbasierten Ausweis. Der verbrauchsorientierte Ausweis wird auf Basis der durchschnittlichen Verbrauchswerte der letzten drei Abrechnungszeiträume der Heizkostenabrechnung erstellt. Dabei werden die örtlich unterschiedlichen Klimadaten berücksichtigt.
Der bedarfsorientierte Ausweis setzt die Aufnahme des Gebäudes und der Anlagentechnik durch einen zugelassenen Energieberater voraus. Als Grundlage dienen die bau- und anlagentechnischen Eigenschaften, wie z.B. der Dämmstandard des Gebäudes oder der Wirkungsgrad der Heizungsanlage.
In beiden Fällen wird ein Energieverbrauchskennwert bzw. ein Energiebedarfskennwert bezogen auf ein Jahr und beheizbarer Fläche pro Quadratmeter angezeigt. Je kleiner die Energiekennzahl dabei ist, desto energiesparender ist der Zustand des Gebäudes und desto moderner ist die eingebaute Anlagentechnik.
Für Neubauten gilt die Energieeinsparverordnung bereits seit 2002. Bei Gebäuden im Bestand wird der Energieausweis in vier zeitlichen Etappen zur Pflicht:
- Für Gebäude, die bis 31.12.1965 errichtet wurden, ab 01.07.2008.
- Für Gebäude die ab 01.01.1966 errichtet wurden, ab dem 01.01.2009.
- Für unsanierte Gebäude mit höchstens vier Wohnungen und Bauantrag vor 1977, ab dem 01.10.2008.
- Für sanierte Gebäude mit höchstens vier Wohnungen, die der Wärmeschutzverordnung 1977 entsprechen und für die der Bauantrag vor 1977 gestellt wurde, ab 10.10.2008
Die Immobilieneigentümer haben in bestimmten Fällen ein Wahlrecht zwischen dem verbrauchs- und bedarfsorientierten Energieausweis. Bedarfsorientiert muss der Ausweis bei unsanierten Gebäuden sein, deren Bauantrag vor 1977 gestellt wurde.
In den anderen Fällen können die Eigentümer zwischen dem verbrauchs- oder bedarfsorientierten Ausweis wählen.
Wer es mit dem Energiesparen ernst meint, ist mit dem bedarfsorientierten Ausweis besser bedient. Der ist zwar teurer als der verbrauchsorientierte Ausweis. Er enthält aber eine Beschreibung des Zustandes und gezielte Vorschläge für Verbesserungsmaßnahmen. Dabei wird aufgezeigt, wie sich die Energiebilanz bei Durchführung vorgeschlagener Maßnahmen verbessern lässt.
Der verbrauchsorientierte Ausweis hingegen ist nur eine Fortentwicklung der seitherigen Heizkostenabrechnungen. Er enthält keine Angaben über Schwachstellen des Gebäudes und keine Vorschläge zur Verbesserung der Energiebilanz.
Wie wichtig in Zukunft das Thema Energieeinsparung bei den Wohnkosten ist, zeigt sich aber nicht nur dort. Vor dem Hintergrund regional unterschiedlich verlaufender Entwicklungen der Wohnungsmärkte und der Bevölkerungsentwicklung, werden die der Kampf um die Käufer- oder Mietergunst härter. Zu erwarten ist, dass bei Gebäuden mit guten Energiekennwerten bei Kauf- oder Mietentscheidungen "die Nase vorn" haben werden.
Von vorbildlich bis zu sanierungsbedürftig
Bevor der Energiepass ausgestellt wird, werden die wichtigsten Kennziffern ermittelt. Der Fachmann untersucht dazu die Baukonstruktion, Baumaterialien sowie Wände, Decken, Treppen, Dach, Fenster oder Türen. Auch die technische Ausrüstung wie Heizungsanlage, Warmwasserbereitung oder Sanitäranlagen wird überprüft. Wer sein Haus energetisch sanieren will, benötigt eine maßgeschneiderte Energiesparberatung möglichst mit Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Das können nur lizenzierte Experten leisten - die Energieberater. Sie bilden eine neue Berufsgruppe und müssen eine Mindestqualifikation vorweisen. Abzuraten ist von Schnelltests durch selbsternannte Fachleute oder von Ferndiagnosen, die Aussagen auf der Grundlage allgemeiner Prüflisten treffen.
Übersichtlich in Farbe
Farbangaben im Ausweis informieren Verkäufer, Käufer und Mieter darüber, mit welchen Kosten sie rechnen müssen. Die Bedarfsskala reicht von null (grüner Bereich - vorbildlich) bis 400 Kilowattstunden (Kwh) pro Quadratmeter und Jahr (roter Bereich - dringend sanierungsbedürftig). So entsprechen 400 Kwh rund 40 Litern Heizöl pro Quadratmeter. Das sind bei einer Wohnfläche von 100 Quadratmeter 4000 Liter Öl. Ganz im grünen Bereich ist das Passivhaus. Neben der Einstufung in der Energieeffizienz-Skala liefert der mehrseitige Ausweis auch praktische Empfehlungen für die Modernisierung.
Der bedarfsorientierte Pass, bei dem der Energieberater das Gebäude inspiziert, liegt im niedrigeren Hundert-Euro-Rahmen. Beide sind zehn Jahre lang gültig. Danach wird eine erneute Überprüfung notwendig. Bleiben Hausbesitzer jedoch in ihren eigenen vier Wänden oder es wird vorhersehbar keinen Besitzer- oder Mieterwechsel geben, wird auch kein neuer Ausweis fällig.
Hintergrund der Einführung des Energiepasses ist die Überarbeitung der Energiereinspar-Verordnung sowie eine EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, in der Einsparungen von CO2 sowie eine Optimierung durch bauliche und anlagetechnische Maßnahmen festgelegt wurden. Der Gesetzgeber erwartet von dieser Regelung eine zusätzliche Motivation für Modernisierungsmaßnahmen.
Tipps von Wüstenrot
- Energiepässe können von verschiedenen Berufsgruppen wie Bauingenieuren, Architekten, Installateuren, Heizungsbauern sowie Schornsteinfeger ausgestellt werden. Eine Weiterbildung zum Energieberater ist allerdings Voraussetzung. Vor der Beauftragung sollte man sich die Legitimation zeigen lassen.
- Anbieter von Pässen finden Sie im Internet, etwa bei der Deutschen Energie-Agentur (www.dena-energieausweis,de), aber auch Ihr Bausparberater hilft Ihnen bei der Suche.