Im entschiedenen Fall hatte die zwölfjährige Tochter der Mieter einen Brand verursacht, weil sie auf dem Herd Öl anbrennen ließ und nicht darauf aufpasste. Durch den Brand wurden die Küche und weitere Räume der Wohnung beschädigt. Der Vermieter nahm seine Gebäudeversicherung nicht in Anspruch, weil er eine Beitragserhöhung befürchtete. Er weigerte sich auch, die Schäden zu beseitigen, da sie von den Mietern verschuldet seien.
Das Gericht verurteilte den Vermieter, die brandgeschädigte Wohnung zu sanieren, obwohl die Mieter den Schaden fahrlässig verursacht hätten. Da die Mieter die Prämien der Gebäudeversicherung bezahlt hätten, müssten sie im Schadensfall davon profitieren. Der Vermieter müsse daher den Schaden über die Versicherung regulieren oder auf eigene Kosten beseitigen. Da er dieser Pflicht bislang nicht nachgekommen sei, seien die Mieter berechtigt, die Miete bis zur Sanierung um 15 Prozent zu mindern.