Wer mit dem eigenen Auto in die Ferien fahren will, sollte gegebenenfalls seinen Versicherungsschutz ergänzen. Innerhalb Europas ist man durch die Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt. Dabei ist es ratsam, die maximale Deckung zu vereinbaren. Zusätzlich empfiehlt sich der Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kaskoversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug.
Wer eine Beitragserhöhung aufgrund eines Schadens vermeiden möchte, sollte den sogenannten Rabatt-Schutz abschließen. Mit dem Einschluss des Ausland-Schaden-Schutzes ist man auf der sicheren Seite, wenn man im Ausland schuldlos in einen Unfall verwickelt ist und der entstandene Haftpflichtschaden nur unvollständig oder zögerlich ersetzt wird. Denn dann kann man seinen Schaden mit der eigenen Versicherung nach deutschem Recht abwickeln.
Darüber hinaus ist der Abschluss eines Kfz-Schutzbriefes empfehlenswert. Er gilt in Deutschland und im europäischen Ausland und bietet Pannenhilfe vor Ort. Wenn nötig, werden auch der Rücktransport des defekten Fahrzeugs, Hotelübernachtungen oder Ersatzfahrer organisiert.
Für den Fall, dass man im Ausland in einen Unfall verwickelt wird, sollte man den so genannten Europäischen Unfallbericht im "Gepäck" haben. Darin sind alle wichtigen Fragen zum Autounfall zusammengestellt. Man erhält ihn kostenlos bei seinem Kfz-Versicherer.
Generell hilft bei Verkehrsunfällen und Pannen der kostenlose Notruf der deutschen Autoversicherer 0800/6683663. Die Zentrale ist von den Notrufsäulen an Autobahnen, Bundes- und Landstraßen oder über das Handy zu erreichen. In der Notrufzentrale leiten Experten die erforderlichen Hilfsmaßnahmen ein und informieren über alle weiteren Schritte. Außerdem kann man von den Fachleuten direkt zu seinem Kfz-Versicherer verbunden werden und so die Schadenregulierung gleich einleiten lassen.
Bei Fahrten in bestimmte Länder, zum Beispiel in die Türkei, nach Bulgarien, Rumänien oder Kroatien, wird nach wie vor die Grüne Karte verlangt. Darüber hinaus muss die Grüne Karte auch in vielen anderen Ländern bei Unfällen oder Verkehrskontrollen vorgewiesen werden. Sie gilt als Nachweis, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Es ist deshalb ratsam, sie grundsätzlich bei sich zu haben. Man erhält die Grüne Karte kostenlos bei seinem Kfz-Versicherer. Bei Reisen zum Beispiel nach Armenien, Aserbaidschan, Georgien und in das Kosovo muss eine Grenzversicherung vor Ort abgeschlossen werden, da dort die Grüne Karte nicht anerkannt wird.
Darüber hinaus ist für alle Auslandsreisenden - unabhängig vom Reiseverkehrsmittel - der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung unerlässlich. Wenn man im Urlaub krank wird, übernimmt sie die Kosten für ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und medizinisch notwendige Rücktransporte. Die gesetzlichen Krankenkassen kommen dafür nicht oder nur zum Teil auf.
Insbesondere wer im Urlaub viel Auto fährt oder aktiv Sport treibt, sollte an eine private Unfallversicherung denken. Denn die gesetzliche Unfallversicherung kommt nicht für die finanziellen Folgen eines Unfalls auf, der in der Freizeit passiert. Und dazu gehören auch die Ferien.